Semesterticket
Du studierst an einer Hochschule mit Standort im VRR? Dazu pendelst du zwischen Uni und Wohnort hin und her? Mit dem Semesterticket legst du deine Wege bequem und unkompliziert mit Bus und Bahn zurück. Mit beiden Tickets bist du im VRR flexibel und supergünstig mit dem Nahverkehr unterwegs – auch in deiner Freizeit.
Was du zum Semesterticket wissen musst
Alle Universitäten und Hochschulen, die im VRR-Gebiet das Semesterticket ausgeben, händigen ebenfalls automatisch das NRW-SemesterTicket mit aus. Für Studierende bedeutet das: bequem in ganz NRW mit dem Öffentlichen Personennahverkehr unterwegs sein.
Alle Informationen zum Semesterticket findest du in den FAQ.
Die Leistungen der Tickets im Überblick
Deutschlandsemesterticket
Wintersemester 2026/2027: 37,80 Euro pro Monat.
Deutschlandweit gültig.
Deutschlandweit alle Fahrzeuge des Nahverkehrs, Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse der 2. Klasse.
Kein Fernverkehr (z. B. ICE, IC, EC, FlixTrain).
Ein Semester. Nicht monatlich kündbar.
- Nein, persönliches Ticket.
- Keine Personenmitnahme.
Fahrradmitnahme:
- Erweiterbar durch Kauf des FahrradTickets (24 Std.), Fahrrad Monatsticket, Fahrrad Aboticket für die Nutzung im VRR
- NRWupgradeFahrradMonat für die Nutzung in NRW
Hundemitnahme:
- Ja (in NRW).
Ordentlich eingeschriebene Studierende an Hochschulen/Universitäten im VRR-Gebiet mit Vertrag zwischen Hochschule/Universität/AStA und einem VRR-Verkehrsunternehmen.
Keine Upgrade-Option
- 1. Klasse Aboticket oder 1. Klasse Monatsticket für die Nutzung im VRR
- NRWupgrade1.KlasseMonat für die Nutzung in NRW
Kostenerstattung bei Verspätung:
- bis zu 30 Euro zwischen 5 und 20 Uhr
- bis zu 60 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Das Deutschlandsemesterticket ist nicht frei verkäuflich. Die Ausstellung erfolgt über Hochschul-/Universitätsverwaltung. Sie entscheiden darüber, ob ein Deutschlandsemesterticket oder ein Semesterticket ausgegeben wird.
Semesterticket
- VRR-Semesterticket: 32,41 Euro im Monat im Wintersemester 2026/2027 und 34,06 Euro im Monat im Sommersemester 2027.
- NRW-Semesterticket: 44,31 Euro im Monat im Wintersemester 2026/2027 und 46,46 Euro im Monat im Sommersemester 2027.
In ganz NRW für alle im VRR ansässigen Hochschulen/Universitäten.
Alle Fahrzeuge des Nahverkehrs, Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse der 2. Klasse.
Kein Fernverkehr (z. B. ICE, IC, EC, FlixTrain).
Ein Semester. Nicht monatlich kündbar.
- Nein, persönliches Ticket.
- Eine weitere Person montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Wochenenden, Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. (nur im VRR).
Fahrradmitnahme:
- Ja (nur im VRR).
Hundemitnahme:
- Ja (in NRW).
Ordentlich eingeschriebene Studierende an Hochschulen/Universitäten im VRR-Gebiet mit Vertrag zwischen Hochschule/Universität/AStA und einem VRR-Verkehrsunternehmen.
Keine Upgrade-Option
Nein.
Kostenerstattung bei Verspätung:
- bis zu 30 Euro zwischen 5 und 20 Uhr
- bis zu 60 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Das Semesterticket ist nicht frei verkäuflich. Die Ausstellung erfolgt über Hochschul-/Universitätsverwaltung. Sie entscheiden darüber, ob ein Deutschlandsemesterticket oder ein Semesterticket ausgegeben wird.
Informationen zum bundesweiten Semesterticket auf Basis des DeutschlandTickets
Seit dem Sommersemester 2024 können Studierende das Deutschlandsemesterticket nutzen, um deutschlandweit mit den Bussen und Bahnen des ÖPNV unterwegs zu sein. Welches Ticket an deiner Universität oder Fachhochschule ausgegeben wird, entscheiden die Universitäten/Hochschulen.
FAQ
FAQ
Mit dem Semesterticket können Studierende während ihres Studiums Fahrten in den jeweiligen Verbünden und ggf. in ganz NRW mit allen Nahverkehrsmitteln unternehmen.
Alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden an Hochschulen und Universitäten im VRR, die im NRW-Hochschulgesetz aufgeführt sind, erhalten das Semesterticket. Ausnahmen für Student:innen mit Schwerbehindertenausweis oder im Urlaubssemester sowie Gaststudierende sind zugelassen, da die genannten Personengruppen ggf. eine Fahrtberechtigung durch den Schwerbehindertenausweis haben, oder als Gasthörer:in nicht eingeschrieben sind.
Voraussetzung für den Erhalt eines Semestertickets ist ein Vertrag zwischen der Hochschule/Universität bzw. dem dortigen Allgemeinen Studierenden-Ausschuss (AStA) und einem VRR-Verkehrsunternehmen.
Das Semesterticket ist nicht frei verkäuflich. Es ist Teil des sogenannten Sozialbeitrages, der von Studierenden jedes Semester für soziale und kulturelle Leistungen der Hochschule entrichtet wird. Die Verwaltung der Hochschule/der Universität stellt das Ticket entweder digital auf dem Studierendenausweis, in Papierform oder als Dokument zum Ausdruck zur Verfügung.
- VRR-Semesterticket: 30,89 Euro im Monat im Wintersemester 2025/2026 und 32,41 Euro im Monat im Sommersemester 2026.
- NRW-Semesterticket: 42,79 Euro im Monat im Wintersemester 2025/2026 und 44,31 Euro im Monat im Sommersemester 2026.
Den Betrag zahlen Studierende direkt an die Hochschule/Universität.
Das Semesterticket ist nicht frei verkäuflich. Es ist Teil des sogenannten Sozialbeitrages, der von Studierenden jedes Semester für soziale und kulturelle Leistungen der Hochschule entrichten werden muss. Aus diesem Grund kann auf das Semesterticket nicht verzichtet werden, wenn die Universität/Hochschule es ausgibt.
Mit dem Semesterticket kannst du als Inhaber:in von montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Wochenenden, an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig eine weitere Person unentgeltlich im Verbundgebiet des VRR (Preisstufe C) mitnehmen.
Auch die Fahrradmitnahme ist im Verbundraum ganztägig inklusive, sofern es die Auslastung der Fahrzeuge zulässt.
Für Fahrten mit dem NRW-SemesterTicket außerhalb des VRR-Gebiets entfällt die Mitnahmeregelung für eine weitere Person und das Fahrrad.
Mit dem Semesterticket kannst du im VRR alle Verkehrsmittel des Öffentlichen Personennahverkehrs nutzen: U-Bahnen, Stadt- und Straßenbahnen, Schwebebahnen, Busse, X-Busse und Züge des Regionalverkehrs (S-Bahn, RB, RE).
Sämtliche Hochschulen im Verbundraum, die das VRR-Semesterticket ausgeben, händigen gleichzeitig auch das NRW-SemesterTicket an Studierende aus, daher macht die Bezeichnung auf dem Ticket keinen Unterschied. Inhaber:innen von Semestertickets der Regionen Nord und Süd können im gesamten VRR-Gebiet fahren. Auch durch den VRR-Tarif abgedeckte Fahrten in die Niederlande sind inklusive.
Du kannst dich an dein kommunales Verkehrsunternehmen oder an den AStA deiner Hochschule/Universität wenden.
Mit dem DeutschlandTicket bist du auch nach dem Studium flexibel in Bus und Bahn unterwegs. Und das sogar deutschlandweit.