Semesterticket
Du studierst oder besuchst Vorkurse für deinen Studiengang? Dazu pendelst du zwischen Uni und Wohnort hin und her? Mit dem Semesterticket und unserem Vorkursticket legst du deine Wege bequem und unkompliziert mit Bus und Bahn zurück. Mit beiden Tickets bist du im VRR flexibel und supergünstig mit dem Nahverkehr unterwegs – auch in deiner Freizeit.
Was du zum Semesterticket wissen musst
Alle Universitäten und Hochschulen, die im VRR-Gebiet das Semesterticket ausgeben, händigen ebenfalls automatisch das NRW-SemesterTicket mit aus. Für Studierende bedeutet das: bequem in ganz NRW mit dem Öffentlichen Personennahverkehr unterwegs sein.
Alle Informationen zum Semester- und Vorkursticket findest du in den FAQ.
Neu: Das DeutschlandTicket Upgrade für dein Semesterticket
Als Inhaber*in eines VRR-Semestertickets hast du nun die Möglichkeit mit dem Semesterticket DeutschlandTicket Upgrade die Vorzüge des ÖPNV in ganz Deutschland zu genießen.
Für einen Aufpreis von 18,42 Euro im Monat kannst du in ganz Deutschland den Nahverkehr nutzen, die Mitnahmeregelungen deines regulären VRR-Semestertickets gelten weiterhin nur im VRR.
Du erhältst das Upgrade am einfachsten über die VRR App oder eine App der VRR-Verkehrsunternehmen.
Dein Upgrade kannst du bis zum 10. des Monats zum Monatsende kündigen.
Informationen zum bundesweiten Semesterticket auf Basis des DeutschlandTickets
Bund und Länder haben sich im November 2023 auf ein günstigeres DeutschlandTicket für Studenten geeinigt. Ab dem Sommersemester 2024 können Studierende in NRW das attraktive Ticket nutzen, um deutschlandweit mit den Bussen und Bahnen des ÖPNV unterwegs zu sein. Das Semesterticket soll für 29,40 Euro im Monat angeboten werden.
FAQ
FAQ
Mit dem Semesterticket können Studierende während ihres Studiums Fahrten in den jeweiligen Verbünden und ggf. in ganz NRW mit allen Nahverkehrsmitteln unternehmen.
Alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden an Hochschulen und Universitäten im VRR, die im NRW-Hochschulgesetz aufgeführt sind, erhalten das Semesterticket. Ausnahmen für Student*innen mit Schwerbehindertenausweis oder im Urlaubssemester sowie Gaststudierende sind zugelassen, da die genannten Personengruppen ggf. eine Fahrtberechtigung durch den Schwerbehindertenausweis haben, oder als Gasthörer*in nicht eingeschrieben sind.
Voraussetzung für den Erhalt eines Semestertickets ist ein Vertrag zwischen der Hochschule/Universität bzw. dem dortigen Allgemeinen Studierenden-Ausschuss (AStA) und einem VRR-Verkehrsunternehmen.
Das Semesterticket ist nicht frei verkäuflich. Es ist Teil des sogenannten Sozialbeitrages, der von Studierenden jedes Semester für soziale und kulturelle Leistungen der Hochschule entrichtet wird. Die Verwaltung der Hochschule/der Universität stellt das Ticket entweder digital auf dem Studierendenausweis, in Papierform oder als Dokument zum Ausdruck zur Verfügung.
Das VRR-Semesterticket kostet 29,28 € monatlich im Wintersemester 2024/2025 und 30,89 € monatlich im Sommersemester 2025.
Das NRW-Semesterticket kostet 39,58 € monatlich im Wintersemester 2024/2025 und 42,12 € monatlich im Sommersemester 2025.
Den Betrag zahlen Studierende direkt an die Hochschule/Universität.
Das Semesterticket ist nicht frei verkäuflich. Es ist Teil des sogenannten Sozialbeitrages, der von Studierenden jedes Semester für soziale und kulturelle Leistungen der Hochschule entrichten werden muss. Aus diesem Grund kann auf das Semesterticket nicht verzichtet werden, wenn die Universität/Hochschule es ausgibt.
Mit dem Semesterticket kannst du als Inhaber*in von montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Wochenenden, an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig eine weitere Person unentgeltlich im Verbundgebiet des VRR (Preisstufe D) mitnehmen.
Auch die Fahrradmitnahme ist im Verbundraum ganztägig inklusive, sofern es die Auslastung der Fahrzeuge zulässt.
Für Fahrten mit dem NRW-SemesterTicket außerhalb des VRR-Gebiets entfällt die Mitnahmeregelung für eine weitere Person und das Fahrrad.
Mit dem Semesterticket kannst du im VRR alle Verkehrsmittel des Öffentlichen Personennahverkehrs nutzen: U-Bahnen, Stadt- und Straßenbahnen, Schwebebahnen, Busse, X-Busse und Züge des Regionalverkehrs (S-Bahn, RB, RE).
Sämtliche Hochschulen im Verbundraum, die das VRR-Semesterticket ausgeben, händigen gleichzeitig auch das NRW-SemesterTicket an Studierende aus, daher macht die Bezeichnung auf dem Ticket keinen Unterschied. Inhaber*innen von Semestertickets der Regionen Nord und Süd können im gesamten VRR-Gebiet fahren. Auch durch den VRR-Tarif abgedeckte Fahrten in die Niederlande sind inklusive.
- Bergische Universität Gesamthochschule Wuppertal
- Kirchliche Hochschule Wuppertal/Bethel
- Hochschule für Musik und Tanz Köln – Standort Wuppertal
- Ruhr-Universität Bochum
- Technische Universität Dortmund
- Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf
- Akademie Mode & Design GmbH – Standort Düsseldorf
- Fliedner Fachhochschule gGmbH Düsseldorf
- Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
- Kunstakademie Düsseldorf
- Mediadesign Hochschule für Design und Informatik GmbH – Düsseldorf
- Anton Rubinstein Akademie Düsseldorf
- Universität Duisburg – Essen
- Rheinische Hochschule Köln gGmbH – Standort Neuss
- Hochschule Rhein-Waal
- Hochschule Bochum
- Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
- Hochschule für Gesundheit Bochum
- Technische HS Georg Agricola für Rohstoff, Energie und Umwelt
- Fachhochschule Dortmund
- International School of Management gGmbH Dortmund
- Internationale Berufsakademie der F+U Unternehmensgruppe gGmbH – Standort Bochum
- IU Internationale Hochschule Bochum und Wuppertal
- IU Internationale Hochschule Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen
- Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen
- Hochschule Düsseldorf
- Hochschule Fresenius gGmbH – Studienzentrum Düsseldorf
- WHU – Otto Beisheim School of Management – Campus Düsseldorf
- SRH Fachhochschule für Gesundheit Gera GmbH – Standort Düsseldorf
- Folkwang-Hochschule Essen
- Hochschule Niederrhein
- Europäische Fachhochschule Rhein-Erft GmbH – Standort Neuss und Standort Solingen
- Hochschule Ruhr West – Standort Bottrop und Standort Mülheim
- Hochschulwerk Witten/Herdecke e. V.
- Fachhochschule Südwestfalen – Standort Hagen
- CBS – Standort Neuss und Standort Solingen
- Hochschule der bildenden Künste Essen
Du kannst dich an dein kommunales Verkehrsunternehmen oder an den AStA deiner Hochschule/Universität wenden.
Alle Erstsemester-Studierende, die von der Hochschule gemeldete Vorkurse besuchen, können das Vorkursticket nutzen. Hiermit kannst du im VRR alle Verkehrsmittel des Öffentlichen Personennahverkehrs nutzen: U-Bahnen, Stadt- und Straßenbahnen, Schwebebahnen, Busse und Züge des Regionalverkehrs (S-Bahn, RB, RE). Das Vorkursticket bietet die gleiche Nutzen wie das VRR-Semesterticket: kostenlose ganztägige Fahrradmitnahme eines Rads sowie kostenlose Mitnahme einer weiteren Person im Verbundraum, montags bis freitags ab 19:00 Uhr und ganztägig an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen.
Bitte wende dich an dein kommunales Verkehrsunternehmen. Um das Vorkursticket zu erhalten, musst du einen Berechtigungsnachweis vorlegen. Als Berechtigungsnachweis werden i.d.R. Teilnahmebescheinigungen akzeptiert.
Die Geltungsdauer des Vorkurstickets beträgt 30 Kalendertage. Der erste Geltungstag ist frei wählbar (z. B. vom 10. August bis einschließlich 8. September).
Mit dem DeutschlandTicket bist du auch nach dem Studium flexibel in Bus und Bahn unterwegs. Und das sogar deutschlandweit.