ÖPNV-Investitionen
Eine leistungsstarke Infrastruktur sowie moderne Betriebseinrichtungen und Fahrzeuge sind für einen attraktiven, sicheren und modernen Öffentlichen Personennahverkehr enorm wichtig. Als Zuwendungsgeber für ÖPNV-Investitionsvorhaben nach § 12 des ÖPNV-Gesetzes NRW und als Bewilligungsbehörde für Maßnahmen im besonderen Landesinteresse nach § 13 ÖPNVG NRW fördern wir Investitionen von Kreisen, Städten und Gemeinden, öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen, Eisenbahnverkehrsunternehmen oder anderen Nahverkehrsakteuren. Damit sichern wir eine bestmögliche Qualität und Zuverlässigkeit des ÖPNV und verbessern die Verkehrsverhältnisse in der Region.
Infografik
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) setzt sich mit Nachdruck für die kontinuierliche Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein. Auf einer neugestalteten Website finden Sie Informationen zu entsprechenden Vorhaben und Maßnahmen im Bereich des VRR, zum Stand ihrer Umsetzung sowie zu ihrer Förderung durch den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen.
Aktuelles
Förderprogramm „Mobilstationen der Zukunft im Rheinischen Revier“
Für den Ausbau von Mobilstationen explizit im Rheinisches Revier ist ein neues Förderprogramm gestartet. Im Rahmen des Programms „Mobilstationen der Zukunft im Rheinischen Revier“ ist neben der Förderung bspw. von P+R-Anlagen, Mobilstationsstelen und Fahrgastunterständen auch die Förderung von Mobilstationen in Quartieren ohne ÖPNV-Anbindung möglich.
Änderungsanzeigen
Änderungsanzeigen können ab sofort auch über ein neu bereitgestelltes Formular erfolgen. Wir empfehlen die Verwendung des Formulars, das in den Downloadbereichen für § 12 und § 13 ÖPNVG NRW zur Verfügung steht.
Verlängerung Sonderprogramm Mobilstationsstelen
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 die Verlängerung des Sonderprogramms Mobilstationsstelen um zwei Jahre und eine Anhebung der Förderhöchstbeträge beschlossen.
Fehlt an einer möglichen Mobilstation nur noch die Mobilstationsstele oder zusätzlich noch die Beschilderung, ermöglicht das Sonderprogramm Mobilstationsstelen bis Ende 2026 die Stelen und zusätzlich die Beschilderung von Mobilstationen zu fördern. Förderanträge können hierzu bis Ende 2024 gestellt werden.
Daneben ist über die Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR eine Investitionsförderung der weiteren ÖPNV-Ausstattungen von Mobilstationen (z. B. P+R-Anlage, B+R-Anlage, dynamische Fahrgastinformation) unverändert weiterhin möglich.
Die alleinige Förderung von Stelen und zusätzlich der Beschilderung von Mobilstationen ist nicht über die Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR, sondern nur über das Sonderprogramm möglich. Die Fördervoraussetzungen, Förderhöhe und sonstige Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung von Stelen an Mobilstationen – VRR AöR (126 KB - pdf).
Drei-Jahres-Programm Bushaltestellen
Um den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu beschleunigen, wird auf Antrag für alle eingeplanten und noch nicht bewilligten Vorhaben zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen die Förderung auf 100 % der zuwendungsfähigen Kosten aufgestockt. Unabhängig davon gelten für diese Förderung die Regelungen der Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR in der aktuellen Fassung uneingeschränkt weiter. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 die Verlängerung des Sonderprogramms bis 2027 beschlossen.
Drei-Jahres-Programm P+R-Anlagen
Zur Stärkung der Verkehrswende wird auf Antrag für alle eingeplanten und noch nicht bewilligten Vorhaben (Neubau und Nachrüstung von P+R-Anlagen mit einer Belegerfassungstechnik) ein Fördersatz von 100 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Zusätzlich gilt dies auch für zukünftige Vorhaben aus den VRR-Förderkatalogen 2023 und 2024. Ansonsten gelten für diese Förderung die Regelungen der Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR (insbesondere auch die Höchstbeträge der zuwendungsfähigen Kosten) in der aktuellen Fassung uneingeschränkt weiter.
Neuerungen in der Weiterleitungsrichtline VRR AöR
Die Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR wurde mit Verwaltungsratsbeschluss am 26.06.2024 geändert.
Die nunmehr geltende Fassung der Weiterleitungsrichtlinie VRR AöR steht ab sofort im Downloadbereich zum Abruf bereit.
Digitale Belegaufbewahrung
In der im Juni 2020 verabschiedeten Novelle der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung NRW wird in der ANBest-P Ziffer 6.8 die Aufbewahrungspflichten der Rechnungsbelege neu geregelt und lässt unter bestimmten Voraussetzungen eine digitale Belegaufbewahrung zu. Weitere Informationen hierzu nehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.
Broschüre und Styleguide
Broschüre zur Förderung von Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur (5.08 MB - pdf)
VRR-StyleguideFörderung nach § 12 ÖPNVG NRW
Das ÖPNV-Gesetz NRW sieht nach § 12 die sogenannte „Pauschalierte Investitionsförderung“ vor. Das Land weist den Zweckverbänden pauschalierte Zuwendungen in Höhe von jährlich 150 Millionen Euro zu. Rund 80,02 Millionen Euro entfallen dabei auf den VRR, die wir insbesondere für Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur nutzen. Potenzielle Fördermittelempfänger melden uns ihre geplanten Vorhaben. Und wir erstellen auf dieser Basis einmal jährlich einen ÖPNV-Förderkatalog, der von unserem Verwaltungsrat, unserem höchsten politischen Entscheidungsgremium, legitimiert wird. Gefördert werden Investitionsvorhaben, die verkehrlich besonders sinnvoll sind, den barrierefreien Zugang zum ÖPNV ausweiten und für den Fahrgast einen Mehrwert darstellen.
Mit einem Klick auf unser aktuelles ÖPNV-Jahresförderungsprogramm erfahren Sie, welche Vorhaben wir aktuell unterstützen.
VRR-Förderkatalog 2025 (102.61 KB - pdf)
Downloadbereich für Sie als Antragsteller:
Folgende Dokumente sind für Sie wichtig, wenn Sie Fördermittel nach § 12 ÖPNVG NRW beantragen möchten. Der VRR-Verwaltungsrat entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen.
Downloadbereich für Sie als Antragsteller:
VRR-Weiterleitungsrichtlinie & Anlagen 1 - 7, 10
- Weiterleitungsrichtlinie PDF, 239.67 KB
- Fördersätze (Anlage 1) PDF, 248.10 KB
- Abgrenzungsrichtlinie (Anlage 2) PDF, 162.76 KB
- Ausgabeblatt (Anlage 3) XLSX, 25.60 KB
- Anmeldung (Anlage 4) DOCX, 30.90 KB
- Bewertungsbogen (Anlage 5) XLSX, 16.38 KB
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Anlage 6) DOCX, 33.99 KB
- Ermittlung zuwendungsfähiger Ausgaben (Anlage 7) XLSX, 24.87 KB
- Mittelausgleich (Anlage 10) DOCX, 20.36 KB
Hinweise zu VRR-Weiterleitungsrichtlinien & Anlagen:
Bewertungsbogen (Anlage 5): Dieses Formular muss derzeit nicht eingereicht werden.
Der Prüfvermerk (Anlage 8) und Zuwendungsbescheid (Anlage 9) werden durch uns erstellt und stehen deshalb nicht zum Download bereit.
Archiv
- Förderkatalog 2024 PDF, 99.38 KB
- Förderkatalog 2023 PDF, 159.41 KB
- Förderkatalog 2022 PDF, 142.99 KB
- Förderkatalog 2021 PDF, 144.51 KB
- Förderkatalog 2020 PDF, 215.89 KB
- Förderkatalog 2019 PDF, 38.89 KB
- Förderkatalog 2018 PDF, 37.88 KB
- Förderkatalog 2017 PDF, 41.02 KB
- Förderkatalog 2015/16 PDF, 34.89 KB
- Förderkatalog 2014 PDF, 25.89 KB
- Förderkatalog 2013 PDF, 39.12 KB
- Förderkatalog 2012 PDF, 39.14 KB
- Förderkatalog 2011 PDF, 44.97 KB
- Förderkatalog 2010 PDF, 37.26 KB
- Förderkatalog 2009 PDF, 36.72 KB
- Förderkatalog 2008 PDF, 20.59 KB
Förderung nach § 13 ÖPNVG NRW
Als Bewilligungsbehörde für Infrastrukturmaßnahmen in besonderem Landesinteresse nach § 13 ÖPNVG NRW fördern wir Maßnahmen, die von der Landesregierung im ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan (IFP) verabschiedet werden. Das sind vor allem Vorhaben, die wegen ihrer Größe oder ihrer landesweiten Bedeutung ausgewählt werden. Hierzu zählen beispielsweise SPNV-Infrastrukturvorhaben an Großbahnhöfen und Maßnahmen der Modernisierungsoffensiven (MOF), um kleinere und mittlere Bahnhöfe im Verbundgebiet barrierefrei auszubauen sowie attraktiver und kundenfreundlicher zu gestalten. Erfreulich ist, dass seit der letzten Gesetzesnovellierung nicht nur in Neu- und Ausbauvorhaben investiert werden kann, sondern auch in den Erhalt der Straßen- und Stadtbahninfrastruktur in NRW. Dies freut uns sehr, denn allein im VRR-Verbundraum gibt es 18 Verkehrsunternehmen mit sanierungsbedürftigen Straßen-, Stadt- und U-Bahn-Systemen, die aus eigener Kraft kaum in der Lage sind, die erforderlichen Investitionen zu stemmen. Auch die Elektrifizierung von SPNV-Strecken und die Beschaffung der Lade-, bzw. Tankinfrastruktur sowie der notwendigen Werkstatteinrichtungen für den Betrieb von batterieelektrischen und wasserstoffbetriebenen Linienbussen werden durch das Land bezuschusst. Ein wichtiger Schritt, um im Nahverkehr unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu werden und die Umwelt- und Klimabilanz des ÖPNV zu verbessern.
Downloadbereich für Sie als Antragsteller:
Folgende Dokumente sind für Sie wichtig, wenn Sie Fördermittel nach § 13 ÖPNVG NRW beantragen möchten. Damit Ihr Investitionsvorhaben für die Fortschreibung des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans ggf. berücksichtigt werden kann, legen Sie uns bitte die nötigen Unterlagen fristgerecht in elektronischer Form vor: und zwar die „Anmeldung“, das „Formblatt Maßnahmenanmeldung“ und das „Muster Maßnahmenkatalog“. Weiteren Informationen zur Förderung nach § 13 ÖPNVG NRW finden Sie in den Verwaltungsvorschriften des Ministeriums zum Gesetz.
Downloadbereich
Förderprogramm „Mobilstationen der Zukunft im Rheinischen Revier“
Zur Strukturstärkung des Rheinischen Reviers hat das Land NRW in Zusammenarbeit mit dem VRR und Go.Rheinland ein neues Förderprogramm mit einer Antragsfrist bis zum 30.06.2026 für den Ausbau von Mobilstationen aufgesetzt. Die Beratung und Vorprüfung erfolgt durch die beiden Zweckverbände VRR und Go.Rheinland, Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln.
Im Rahmen dieser Förderung müssen die Maßnahmen bis zum 31.12.2028 abgeschlossen und der Verwendungsnachweis bis zum 30.03.2029 eingegangen sein. Für das Programm stehen insgesamt 30 Mio. Euro für Kommunen im Rheinischen Revier (VRR-Gebiet: Stadt Mönchengladbach und Rhein-Kreis Neuss) zur Verfügung. Zu den Fördertatbeständen zählen neben den allgemeinen Elementen einer Mobilstation (z. B. Stele, Wegweisung, Fahrgastinformationssystem, Wetterschutzhäuser) jegliche Infrastruktur und technische Ausstattungsgegenstände wie bspw. P+R-Anlagen, Schließfächer, Smart Locker oder WLAN. Zudem ist auch eine Förderung von Mobilstationen in Quartieren ausdrücklich möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter: REVIER.GESTALTEN. Bei Fragen melden Sie sich unter mobilstationen-der-zukunft@vrr.de