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Die Verbundaufgaben

Im Rahmen unserer Verbundaufgaben gestalten wir den Nahverkehr in den 16 kreisfreien Städten und sieben Kreisen. So profitieren unsere Fahrgäste beispielsweise von einem verbundweit einheitlichen Tarif und einem koordinierten Angebot im gesamten Verkehrsraum.

Die Verbundaufgaben

Finanzierung des Öffentlichen Nahverkehrs

Damit Sie als unsere Fahrgäste jederzeit mit Bus und Bahn mobil sein können, sind die Städte und Kreise im VRR als sogenannte kommunale Aufgabenträger gesetzlich verpflichtet, für einen angemessenen Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) zu sorgen. Hierzu werden gemeinsam kommunale und private Verkehrsunternehmen beauftragt, die dann mit Bussen, U- oder Straßenbahnen im Einsatz sind. Grundlage für diese Beauftragungen sind die EU-rechtlichen Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. In einem Ballungsraum wie dem VRR, in dem ein Stadtgebiet oftmals nahtlos in das nächste übergeht, sind die verkehrlichen Verflechtungen besonders eng: Denn die Verkehrsunternehmen fahren nicht nur in ihrem jeweiligen Stadt- oder Kreisgebiet, sondern oft auch in den Nachbarregionen. Deshalb finanzieren die Kommunen in der Regel nicht nur die Leistungen ihres eigenen kommunalen Verkehrsbetriebs, sondern aller Unternehmen, die bei ihnen fahren. Das Resultat ist ein komplexes System von Beziehungen zwischen den einzelnen kommunalen Aufgabenträgern, dem VRR und den Verkehrsunternehmen. Der VRR verantwortet darüber hinaus die Förderungen der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW und der Ausbildungsverkehr-Pauschale gem. § 11a ÖPNVG NRW sowie die Förderung des SozialTickets und des landesweiten AzubiTickets für das Verbundgebiet.

Tarif und Tarifentwicklung

Der Nahverkehrstarif im VRR ist ein Gemeinschaftstarif, der einheitlich von allen  Verkehrsunternehmen angewandt wird. Er ist einfach strukturiert und intuitiv nutzbar. Wir entwickeln unser Angebot stetig weiter, um Ihnen und Ihrem Mobilitätsbedarf besser gerecht zu werden und möglichst vielen Menschen den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern. Dies betrifft zum einen den klassischen Flächenzonentarif mit seinen Tarifgebieten, Waben und Preisstufen. Zum anderen nutzen wir die Chancen digitaler Technologien, um verschiedene Verkehrsmittel noch effizienter zu vernetzen und auch tariflich neue Wege zu gehen. Diese Einfachheit ist es, mit der wir zukünftig mehr Menschen in der Region vom Öffentlichen Personennahverkehr überzeugen möchten.

Einnahmenaufteilung

Wenn Sie als Fahrgast ein Ticket kaufen und mit Bus und Bahn von A nach B fahren, dann stehen diese Fahrgeldeinnahmen genau dem Verkehrsunternehmen zu, das die Leistungen erbracht hat. Dabei ist es ganz unerheblich, ob Sie ein EinzelTicket oder Monatsticket erworben haben oder ob Sie beispielsweise eine Eintrittskarte zu einer Veranstaltung besitzen, in der der Fahrschein für den ÖPNV bereits enthalten ist. Wir kümmern uns darum, dass die Fahrgeldeinnahmen an alle kommunalen, privaten und Eisenbahnverkehrsunternehmen sachgerecht nach ihren jeweiligen Verkehrsleistungen verteilt werden. Diese Verteilung erfolgt auf Basis von Verkehrserhebungen bzw. Befragungen, die wir alle zwei Jahre in den Bussen und Bahnen durchführen. Das Verfahren, nach dem dies geschieht, ist nicht in Stein gemeißelt, sondern wird kontinuierlich angepasst und optimiert. Denn wenn sich Tarife, Ticketvertriebswege und das Mobilitätsverhalten unserer Kunden wandeln oder wenn neue Verkehrsunternehmen im Verbundraum im Einsatz sind, dann müssen sich diese Veränderungen auch in der Einnahmenaufteilung widerspiegeln.

Die Verbundaufgaben

Kommunikation und Information

Wir möchten, dass Sie jederzeit gut informiert sind: über unsere Leistungen und Ihre Fahrtverbindungen. Und zwar nicht nur dann, wenn der Betrieb reibungslos läuft, sondern auch, wenn es zu Störungen kommt. Gemeinsam mit den kommunalen und den Eisenbahn­verkehrsunternehmen bieten wir eine verbundweit einheitliche Fahrgastinformation. Sie berücksichtigt die Echtzeitdaten der öffentlichen Verkehrsmittel und stellt Ihnen diese zur Verfügung: in der Fahrplanauskunft, in den mobilen Auskunftssystemen und Apps von VRR und Verkehrsunternehmen sowie in den Systemen an Haltestellen, Bahnhöfen und in den Fahrzeugen. Darüber hinaus erreichen Sie uns über den telefonischen oder schriftlichen VRR-Kundendialog, unseren Facebook-Kanal und in den KundenCentern der Verkehrsunternehmen.

Der VRR übernimmt in enger Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen das verbundraumübergreifende Marketing. Wir erstellen Informationen für Fahrgäste zu den Produkten und Tarifen des VRR. Wir realisieren Kommunikationskampagnen zu den Angeboten im ÖPNV und sorgen für eine koordinierte Kundenbindung.

Sicherheit

Uns liegt Ihre Sicherheit am Herzen. Wir möchten, dass Sie sich in Bus und Bahn jederzeit wohlfühlen und gut Ihr Fahrtziel erreichen. Deshalb arbeiten wir eng mit allen relevanten Partnern wie der Bundes- und Landespolizei, den Sicherheitsexperten der kommunalen, privaten und Eisenbahnverkehrsunternehmen, den benachbarten SPNV-Aufgabenträgern und dem Land Nordrhein-Westfalen zusammen. Gemeinsam verbessern wir die Sicherheit im ÖPNV, beispielsweise durch zusätzliche Sicherheitsteams in Regionalverkehrslinien, Busschulen für Kinder und Senioren oder technische Projekte mit Verkehrsunternehmen. Auch bei europaweiten SPNV-Wettbewerbsverfahren bringen wir unser Know-how ein. Wir geben beispielsweise vor, wie viele Kundenbetreuer eine Linie begleiten sollen und wie die Videoüberwachung in den Fahrzeugen gestaltet sein muss. Mit dem Kompetenzcenter Sicherheit (KCS) ist zudem eine Einrichtung des Landes beim VRR angesiedelt, die NRW-weite Aufgaben rund um die Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr übernimmt. 

Wir positionieren uns klar dagegen, dass Fahrzeuge oder Haltestellen des ÖPNV zum Schauplatz von Übergriffen und kriminellen Handlungen werden. Wir schulen und bestärken Bürgerinnen und Bürger aktiv darin, Zivilcourage zu zeigen und Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen. Dazu haben wir bereits im Jahr 2011 gemeinsam mit der KÖTTER Unternehmensgruppe die muTiger-Stiftung gegründet.