§ 13 ÖPNVG NRW: 95 Millionen Euro für ÖPNV-Investitionen im besonderem Landesinteresse
95 Millionen Euro für 56 Investitionsvorhaben im besonderen Landesinteresse: Auch im Jahr 2024 hat das Land NRW Fördermittel nach § 13 ÖPNVG NRW zur Verfügung gestellt, um die Qualität und Zuverlässigkeit des ÖPNV im Interesse der Nahverkehrskund*innen weiter zu verbessern. Investiert wurde beispielsweise in die kommunale Schiene, in barrierefreie und moderne Bahnhöfe, in Rolltreppen und Aufzüge und in moderne Stellwerkstechnik. Wir freuen uns, als Bewilligungsbehörde für § 13-Mittel unseren Beitrag zur Modernisierung unseres Verbundraums leisten zu können.
Rund 7,7 Millionen Euro für einen modernen Hauptbahnhof in Hagen
Der Hagener Hauptbahnhof soll attraktiver werden: Deshalb investiert DB InfraGo mehr als 60 Millionen Euro in die Modernisierung des Bahnhofs, der Mitte des 19. Jahrhunderts erstmals an das Eisenbahnnetz angeschlossen wurde. Die Bahnsteige werden zum Teil verlängert und auf eine Höhe von 76 Zentimetern über Schienenoberkante gebracht, damit Reisende bequem und vor allem barrierefrei in die Züge einsteigen können. Eine ausreichende Beleuchtung ist ein wichtiger Faktor, damit sich Fahrgäste auch in der dunklen Jahreszeit am Bahnhof wohl und sicher fühlen. Deshalb rüstet die DB die Bahnsteige mit neuen Leuchten aus und ergänzt moderne Lautsprecher für eine gut hörbare akustische Fahrgastinformation. Besonders anspruchsvoll ist die Sanierung des denkmalgeschützten Bahnsteighallendachs. Auch die Personenunterführung und die Treppenzugänge zu den Bahnsteigen werden für die Zukunft gerüstet. Modernisiert wird mit Blick auf das perspektivisch höhere Fahrgastaufkommen am Hagener Hauptbahnhof, damit Reisende auch zu Stoßzeiten zügig zu den Gleisen gelangen. Rund 7,7 Millionen Euro Fördermittel nach § 13 ÖPNVG NRW fließen in das groß angelegte Bauvorhaben.
Kommunale Schiene im VRR: Eine Milliarde Euro für die Stadtbahnen in NRW
Die kommunale Schiene, das sind die Straßenbahn-, Stadt- und U-Bahn-Netze sowie die Schwebe- und Hängebahn-Systeme im VRR. In den 1970er-, 1980er- und 1990er-Jahren investierten zahlreiche Städte in Nordrhein-Westfalen mit großer politischer und finanzieller Unterstützung von Bund und Land in den kommunalen Schienenverkehr. Oberirdische Straßenbahn-Linien wurden zu Stadtbahn-Netzen mit einer teils unterirdischen Streckenführung umgebaut. So sollten die immer größer werdenden Verkehrsprobleme in Innenstädten behoben werden. Nach jahrzehntelangem Betrieb sind die kommunalen Schienennetze, Haltestellen, unterirdischen Bahnhöfe sowie die Betriebs- und Leittechnik in die Jahre gekommen – der Sanierungsbedarf ist riesig.
Aus eigener Kraft können Kommunen und Verkehrsunternehmen die Erneuerung der Anlagen nicht stemmen. Um den Sanierungs- und Unterhaltungsstau aufzulösen, unterstützt das Land die Erneuerungsvorhaben in NRW bis 2031 mit einer Milliarde Euro. Allein für unseren Verbundraum stehen 621,2 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung, für die wir als Bewilligungsbehörde für Maßnahmen im besonderen Landesinteresse nach § 13 ÖPNVG NRW zuständig sind.
2024 fließen 72,5 Millionen Euro in 50 Erneuerungsmaßnahmen der Stadt- und Straßenbahnnetze. Bogestra, Ruhrbahn, Rheinbahn und DSW21 investieren das Geld beispielsweise in neue Gleise, Weichen und Fahrleitungen, die Modernisierung von Haltestellen, in den Brandschutz und die Sanierung von Unterwerken.
Leuchtturmprojekte sind die Modernisierung des U-Bahnhofs Mülheim Hbf, die wir mit §13-Mitteln in Höhe von 4,4 Millionen Euro unterstützten, und die Erneuerung des Stellwerks Reinoldikirche in Dortmund. Die DSW21 stemmt hier ein Mammutprojekt, denn es wird nicht nur das Stellwerk modernisiert, sondern auch die Betriebsleittechnik im gesamten Dortmunder Stadtbahnnetz. Rund 56 Millionen Euro sind notwendig, um die Anlagen auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, annähernd 32,6 Millionen Euro, werden aus dem Programm „Kommunale Schiene“ finanziert.
Knackpunkt E-Bus-Förderung
Ein wichtiger Förderschwerpunkt der letzten Jahre waren Investitionen in die klimafreundliche Transformation der kommunalen Busflotten. Zahlreiche Verkehrsunternehmen aus dem Verbundraum haben damit begonnen, ihren Fuhrpark – gefördert durch Bundesmittel – nach und nach auf batterieelektrische bzw. wasserstoffbetriebene Linienbusse umzustellen. Mit dem Ausstieg der Ampel-Koalition aus der E-Bus-Förderung ist diese Unterstützung leider komplett eingebrochen. Und kann aufgrund der schwierigen Haushaltslage beim Land auch nicht ohne Weiteres durch Fördermittel nach § 13 ÖPNVG NRW kompensiert werden.
Das Land hat nach dem Ende der Bundesförderung neu ausgelotet, wie es mit der Elektrobusförderung in Nordrhein-Westfalen weitergehen soll. Hierzu hat es abgewogen zwischen der notwendigen Infrastruktur und der unveränderten Förderung von Fahrzeugen. „Da die Infrastruktur die Grundvoraussetzung für die Elektromobilität im ÖPNV ist, liegt hier bis auf Weiteres der Fokus der Landesförderung nach § 13 ÖPNVG NRW“, so Oliver Wittke weiter. „Das heißt für die kommunalen Verkehrsunternehmen, dass ihre Investitionen in Lade-, Betankungs- und spezifische Werkstatteinrichtungen für batterieelektrische und wasserstoffbetriebene Linienbusse unverändert auch weiterhin gefördert werden. Wir freuen uns, die HCR mit 6,5 Millionen Euro bei der Erweiterung der Landeinfrastruktur auf dem Betriebshof Herne unterstützten zu können.“
Bundesförderung ist wichtig für die klimafreundliche Umrüstung der Busflotten
Erste kommunale Verkehrsbetriebe aus dem VRR mussten wegen der ausbleibenden Bundesförderung notgedrungen ihre Konsequenzen ziehen und beschaffen wieder Dieselbusse. Denn diese sind nach wie vor gerade einmal halb so teuer wie E-Fahrzeuge und somit in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten die einzige Möglichkeit, um die Fahrzeugflotten überhaupt erneuern zu können. Verschärft wird die Situation, weil es auf EU-Ebene weiterhin die Vorgabe gibt, in klimafreundliche Antriebe zu investieren. Die Schere zwischen dem, was politisch gewünscht und faktisch sinnvoll ist, und dem, was für die kommunalen Verkehrsunternehmen wirtschaftlich machbar ist, klafft folglich immer weiter auseinander.