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Qualitätsstandards im ÖPNV: Bausteine eines kundenfreundlichen und attraktiven Angebotes

Wir möchten, dass Sie verbundweit von kundenfreundlichen Regelungen profitieren. Deshalb engagieren wir uns gemeinsam mit den Städten, Kreisen und den Verkehrsunternehmen für eine integrierte Verkehrsgestaltung in unserem Verkehrsgebiet. Mit verbesserten Anschlüssen und einheitlichen Qualitätsvorgaben und Standards möchten wir Ihnen die Orientierung im ÖPNV erleichtern und sicherstellen, dass sie bestmöglich von A nach B kommen.

Anschlusssicherung im ÖPNV

Mit dem Bus bis zum Bahnhof Moers, von dort mit einer Regionalbahn nach Duisburg, Umstieg in einen Regionalexpress nach Dortmund und weiter mit der Stadtbahn bis zum Ziel. So oder so ähnlich sehen im VRR typische Nahverkehrsverbindungen aus. Damit der Umstieg zwischen dem Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) in den Städten und Kreisen und dem Schienenpersonennahverkehr möglichst reibungslos und zügig gelingt, engagieren wir uns gemeinsam mit den kommunalen Verkehrsunternehmen für eine bestmögliche Verknüpfung der beiden ÖPNV-Teilsysteme. Übergänge, Anschlüsse und sonstige Anforderungen müssen im Fahrplan optimal gestaltet sein, um einen sicheren und zeitlich ausreichend dimensionierten Übergang von einem Verkehrsmittel zum nächsten zu gewährleisten.

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Um die Anschlüsse zwischen dem kommunalen und dem Regionalverkehr noch weiter zu verbessern, möchten wir den Austausch mit den Verkehrsunternehmen in den Städten und Kreisen weiter intensivieren. Wir versuchen, ihnen frühzeitig alle relevanten Vorgaben aus unseren SPNV-Planungen zur Verfügung, damit sie diese in ihren kommunalen Planungen berücksichtigen können – auch wenn das beispielsweise im Fall von Baustellen im Eisenbahnnetz teilweise schwierig ist, weil uns die Planungen der Deutschen Bahn erst recht spät vorliegen.

Robert NiebergLeiter „Koordination ÖPNV / Nahverkehrsplan / Gesamtmobilität“

Anschlusssicherung im ÖPNV

Wichtig ist zudem der Austausch von Echtzeitdaten zur aktuellen Betriebslage zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen und den kommunalen Verkehrsbetrieben. Zum einen, damit die Bus- und Bahnfahrer*innen in den Städten und Kreisen an Verknüpfungspunkten auf eventuelle Verspätungen des Regionalverkehrs reagieren können. Zum anderen sollen die Echtzeitdaten den Fahrgästen direkt zur Verfügung gestellt werden, damit diese ihre Reisen aktuell planen bzw. bei Verspätungen umdisponieren können.

Auch die bauliche Gestaltung von Verknüpfungspunkten zwischen SPNV und kommunalem Nahverkehr kann maßgeblich dazu beitragen, Anschlüsse zu sichern: kurze, gut begehbare Wege, barrierefreie und sichere Haltestellen mit Rampen, Aufzügen und guter Beleuchtung, eine deutliche Beschilderung der Wege für ortsunkundige Fahrgäste und verlässliche Fahrgastinformationen an den SPNV-Bahnsteigen und den Bus- und Bahn-Haltestellen des ÖSPV erleichtern Fahrgästen die Orientierung und den Weg von einem Verkehrsmittel zum nächsten.
 

Verknüpfungspunkt in Essen-Steele

Fest definierte Standards und Qualitätsvorgaben für ein einheitliches ÖPNV-Gesamtbild

Um unseren Fahrgästen ein verbundweit einheitliches, gutes Leistungsangebot im kommunalen Nahverkehr und im Regionalverkehr zu bieten, definieren wir entsprechende Produkt- und Qualitätsstandards und Mindestanforderungen. So beispielsweise zur Fahrzeug- und Haltestellenausstattung, zu Designelementen oder den Terminen für einen Fahrplanwechsel in den Städten und Kreisen.

Die Richtlinien und Maßnahmen im Überblick

VRR-Richtlinie „Kommunale Produkte / Liniennummernsystem“

Die Richtlinie gibt einen Überblick über die Produkte im kommunalen Nahverkehr und das dazugehörige Liniennummernsystem. Im Bereich Schiene sind dies die Straßenbahnen und Stadtbahnen. Auf der Straße verkehren Busse, MetroBusse, CityExpresse, SchnellBusse, XBusse, NachtExpresse, TaxiBusse, AnrufSammelTaxis und On-Demand-Verkehre. Die Richtlinie definiert die verkehrlichen Funktionen und die Merkmale der einzelnen Produkte und gibt Hinweise zu Linienführung, Taktung und Bedienzeiten. Auch der Fahrzeugeinsatz und der anzuwendende Tarif werden definiert. Jedem Produkt wird darüber hinaus eine Bezeichnungslogik mit Liniennummern zugeordnet.

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VRR-Haltestellenrichtlinie

Die Richtlinie regelt und empfiehlt, wie eine Bus- oder Bahnhaltestelle in den Kommunen ausgestattet sein sollte. Sie gibt beispielsweise Hinweise zur Videoüberwachung, digitalen Fahrplaninformationen, Aushangfahrplänen oder der Beschilderung von Fahrtzielen – und zwar je nach Lage und Funktion in unterschiedlichen Haltestellenkategorien. Durch wiederkehrende Designelemente, auch im Zusammenspiel mit den digitalen Auskunftsmedien, und eine verbundweit einheitliche Ausstattung soll sichergestellt werden, dass sich Fahrgäste an den Zugangspunkten zum ÖPNV jederzeit problemlos orientieren können.

VRR-Haltestellenrichtlinie öffnen!

Nur noch vier Termine im Jahr für einen Fahrplanwechsel im kommunalen Nahverkehr

Wer regelmäßig mit dem Öffentlichen Personennahverkehr unterwegs ist und hierbei längere Distanzen mit unterschiedlichen Verkehrsunternehmen zurücklegt, der weiß: Ein Fahrplanwechsel kann eine Reisekette durch neue Abfahrtszeiten, andere Linienwege oder veränderte Anschlüsse ordentlich durcheinanderbringen. Damit Nahverkehrskund*innen von eventuellen Änderungen nicht mehr überrascht werden, haben sich die Verkehrsunternehmen in den Städten und Kreisen – koordiniert vom VRR – auf vier mögliche Termine für einen Fahrplanwechsel im kommunalen ÖPNV geeinigt.

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VRR-Richtlinie zu Fahrplanwechseldaten im ÖSPV öffnen!

Die Richtlinien und Maßnahmen im Überblick

Stadtbahn-Richtlinie

Mittelfristig planen wir, auch die Stadtbahnrichtlinie gemeinsam mit den betroffenen Verkehrsunternehmen aus ganz NRW zu überarbeiten. Sie definiert Qualitäten und Standards für die Stadtbahnen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist eine aktualisierte Richtlinie, die auf Basis der aktuellen technologischen, rechtlichen und organisatorischen Vorschriften einen verbindlichen Rahmen für den Neu- und Ausbau sowie die Sanierung von Stadtbahninfrastrukturanlagen liefert.

Qualitätsmanagementsystem für den kommunalen Nahverkehr

Für einen attraktiven, wirtschaftlichen und wettbewerbsfähigen ÖPNV ist die Qualitätssicherung von entscheidender Bedeutung. Kommunale Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen (VU) sind gleichermaßen gefragt, wenn es darum geht, verbindliche Qualitätsstandards zu definieren und deren Einhaltung zu sichern und zu bewerten. Bereits im Jahr 2011 haben wir gemeinsam mit den Städten, Kreisen und den kommunalen Verkehrsunternehmen ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) für den ÖSPV entwickelt, um den kommunalen Akteuren einen verlässlichen Rahmen für ihre Bemühungen um die Qualität im Öffentlichen Nahverkehr an die Hand zu geben. Es definiert Standards zu den Bereichen Leistung (Pünktlichkeit, Verfügbarkeit etc.), Personal, Vertriebswege, Fahrzeuge, Haltestellen, Information und Sicherheit. Das System wird kontinuierlich weiterentwickelt und an aktuelle Anforderungen angepasst. Um die Qualitätsstandards möglichst verbundweit zu etablieren, unterstützen wir interessierte ÖPNV-Aufgabenträger bei der Umsetzung und formalen Verankerung des QMS in ihren Kommunen.