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22. Juli 2020

Aufgegleist: Was ist die Mobilitätsgarantie NRW?

Viele Kunden wenden sich an den VRR-Kundendialog und fragen nach der Mobilitätsgarantie NRW. Was ist das genau? Wann greift sie? Und wie wird sie in Anspruch genommen? In diesem Magazin-Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um Ihr Fahrgastrecht.

Der VRR betreibt als Aufgabenträger selbst keine Linien. Dennoch ist es unser Anspruch, dass die Betreiber der Linien Sie pünktlich an Ihr Ziel bringen. Das gelingt leider nicht immer, sei es zum Beispiel durch Stau, Falschparker oder Betriebsstörungen an Fahrzeugen und Betriebsanlagen. Sie können dann unter bestimmten Voraussetzungen die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch nehmen.

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Wann kann ich die Mobilitätsgarantie NRW nutzen?

Die Mobilitätsgarantie NRW können Sie ab einer Abfahrtsverspätung von 20 Minuten und mehr in Anspruch nehmen.

Wo gilt die Mobilitätsgarantie NRW?

Im Geltungsbereich der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs.

Für welche Tickets und Verkehrsmittel (z. B. Bus und Bahn) gilt sie?

Die Mobilitätsgarantie NRW gilt für alle Verbundtickets in NRW und für die Tickets des NRW-Tarifs. Dabei greift sie für alle Busse und Bahnen im VRR-Verbundgebiet.

Ich habe meinen Anschluss verpasst. Kann ich die Mobilitätsgarantie NRW dann auch nutzen?

Nein. Wenn Sie aufgrund einer vorangegangenen Verspätung, die während der laufenden Fahrt aufgetreten ist, Ihren Anschluss verpassen, dann greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht.

Muss ich für die Taxifahrt oder das Fernverkehrsticket in Vorleistung gehen?

Ja, Sie müssen die Taxifahrt oder das Fernverkehrsticket erst einmal selbst bezahlen. Sie bekommen den Betrag jedoch zurückerstattet. Daher ist es wichtig, dass Sie sich vom Taxifahrer eine Quittung geben lassen und auf dem Fernverkehrsticket der Fahrpreis aufgedruckt ist. Bitte heben Sie die Originalbelege auf und reichen diese mit dem Erstattungsantrag ein.

Erstattung

In welcher Höhe kann ich meine Kosten  mit der Mobilitätsgarantie NRW erstatten lassen?

In der Zeit von 5 bis 19.59 Uhr bekommen Sie bis zu 30 Euro pro Person, in den Abend- und Nachtstunden von 20 bis 4.59 Uhr  bis zu 60 Euro erstattet. Bei den Fernverkehrstickets erhalten Sie mit der Mobilitätsgarantie NRW die entstandenen Kosten vollumfänglich zurückerstattet.

Wo erhalte ich einen Erstattungsantrag und wo reiche ich ihn ein?

Für die Bearbeitung von Erstattungsanträgen im Rahmen der Mobilitätsgarantie ist das jeweilige betriebsführende Verkehrsunternehmen eigenverantwortlich zuständig.

Bitte nutzen Sie das Online-Portal/-Tool oder reichen innerhalb von 14 Tagen den Erstattungsantrag beim zuständigen Verkehrsunternehmen ein. Sie können sich auch an ein KundenCenter dieses Unternehmens wenden.Wenn Sie den Erstattungsantrag vollständig ausgefüllt haben und die Original-Belege hinzufügen, reichen Sie diese bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung oder den Ausfall verursacht hat. Neben den Original-Belegen der Ersatzfahrt, muss auch das zusätzlich gelöste Nahverkehrsticket im Original oder eine Kopie des Zeitfahrausweises beigelegt werden.

Bis wann gilt mein Garantieanspruch?

Sie müssen den Erstattungsantrag innerhalb von 14 Kalendertagen einreichen.

Wie erhalte ich den erstatteten Betrag zurück?

Sobald Ihr Erstattungsanspruch akzeptiert ist, zahlt Ihnen das zuständige Verkehrsunternehmen den Betrag in bar oder per Banküberweisung zurück.

Was passiert, wenn mehrere Personen auf einem Ticket fahren und die Mobilitätsgarantie nutzen wollen?

Jede Person muss einen eigenen Erstattungsantrag stellen. Zudem benötigt jeder Mitfahrer seine eigene Taxiquittung / Beleg über das Sharing-Angebot. Die Kosten werden pro Person erstattet.

Ausnahmen und Ausschlussgründe

Wo gilt die Mobilitätsgarantie NRW nicht?

Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich aller nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifes genutzt werden. Davon ausgenommen ist der ÖSPV (öffentliche straßengebundene Personennahverkehr) im Stadtgebiet Osnabrück.

Unter welchen Umständen  gilt die Mobilitätsgarantie NRW nicht?

Die Mobilitätsgarantie NRW greift nicht bei Verspätungen, die während der Fahrt auftreten. Streiks, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen sind ebenfalls Kriterien, bei denen die Mobilitätsgarantie NRW nicht zur Anwendung kommt.

Warum greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht bei Sturm und Unwetter?

Das liegt daran, dass sie nicht unter EU-Recht fällt. Die beteiligten Verkehrsunternehmen nehmen freiwillig teil, daher ist eine Erstattung bei Sturm und Unwetter ausgeschlossen. Dafür ist eine offizielle Warnung des Deutschen Wetterdienstes maßgeblich.


Weitere Informationen finden Sie unter

https://www.mobigarantie-nrw.de/#start

Anhänge

Erstattungsantrag (657.62 KB - pdf)

Informationsbroschüre Mobilitätsgarantie (1.74 MB - pdf)

Annemarie Gonsiorczyk

Von Annemarie Gonsiorczyk


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