Barrierefreier Nahverkehr: Mit dem Aufzug oder der Fahrtreppe bis zum Fahrzeug
Reisende mit Rollstuhl, Kinderwagen, Rollator, Fahrrad oder schwerem Gepäck wissen: Stufenlose Wege bis zum öffentlichen Verkehrsmittel sowie moderne Infrastruktureinrichtungen und Services sind wichtig, damit alle Menschen problemlos Bus und Bahn nutzen können. Deshalb fördern wir den barrierefreien Ausbau von ÖPNV-Haltepunkten und unterstützen die Modernisierung von Fahrtreppen und Aufzügen. Besonders gut gelungen ist dies am Bahnhof in Ratingen Hösel: Barrierefrei ausgebaut und mit angeschlossenem Verknüpfungspunkt für einen unkomplizierten Umstieg vom Bus auf den Regionalverkehr bietet er allen Nahverkehrskund*innen einen leichten Zugang zum ÖPNV.
Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Ratingen Hösel mit Busverknüpfungspunkt
Der Bahnhof Ratingen Hösel liegt an der Strecke der S-Bahn-Linie S 6. In den Jahren 2019 und 2020 wurde die in die Jahre gekommene Station im Rahmen der Modernisierungsoffensive 2 (MOF 2) modernisiert. Die Baukosten der Stationsmodernisierung von Ratingen Hösel belaufen sich auf insgesamt ca. 4,3 Millionen Euro – und zwar inklusive aller Maßnahmen zum barrierefreien Umbau. Davon hat die DB Station&Service AG rund 3,2 Millionen Euro aus Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) finanziert. Das Land NRW (aus § 13 ÖPNVG NRW-Mitteln) und der VRR (aus § 12 ÖPNVG NRW-Mitteln) haben die Stationsmodernisierung mit jeweils rund 0,54 Millionen Euro gefördert.
Details zum barrierefreien Ausbau
Um Fahrgästen einen stufenlosen Einstieg in die Züge zu ermöglichen, wurden die Bahnsteige auf eine Höhe von 96 Zentimetern über Schienenoberkante gebracht. Damit entsprechen sie der Einstiegshöhe der aktuell dort verkehrenden S-Bahn-Fahrzeuge. Gleichzeitig wurden die Bahnsteige so ausgerüstet, dass perspektivisch eine Anpassung an Züge mit einer Einstiegshöhe von 76 Zentimetern möglich ist. In die Personenunterführung des Bahnhofs wurden zwei Aufzüge integriert, über die mobilitätseingeschränkte Personen direkt zu den beiden Bahnsteigen gelangen. Der Bahnhof erhielt ein neues Wegeleitsystem für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung sowie technische Systeme zur digitalen Fahrgastinformation, sogenannte DFI-Anlagen. In einem letzten Schritt wird nun noch das denkmalgeschützte Bahnsteigdach an Gleis 1 erneuert.
Details zum ÖPNV-Verknüpfungspunkt
Ein weiterer Baustein der Modernisierung des Bahnhof Hösel war der barrierefreie Aus- und Umbau des angeschlossenen ÖPNV-Verknüpfungspunktes. Dieser wurde mit 474.000 Euro ebenfalls vom VRR gefördert. Die Anlage erhielt drei Bussteige und einen sogenannten Kombibahnsteig. So gelangen Fahrgäste heute direkt vom Bus zum Außenbahnsteig Gleis 1. Über vier DFI-Anlagen können sich die Nahverkehrskund*innen in Echtzeit über ihre Nahverkehrsverbindungen informieren. Zudem verfügen die Bussteige über Wetterschutzeinrichtungen mit Sitzgelegenheiten für wartende Fahrgäste.
38,4 Millionen Euro für moderne Fahrtreppen und Aufzüge zwischen 2011 und 2019
Als Zuwendungsgeber für die ÖPNV-Investitionsförderung nach § 12 ÖPNVG NRW hat der VRR zwischen 2011 und 2019 vier Modernisierungsprogramme aufgelegt, in deren Rahmen 31 Vorhaben erfolgreich realisiert wurden: 38,4 Millionen Euro Fördermittel flossen in 175 Fahrtreppen und 19 Aufzüge – bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 55,4 Millionen Euro. Doch damit nicht genug: Zukünftig unterstützt das Land NRW Unternehmen mithilfe des VRR als Bewilligungsbehörde für Maßnahmen nach § 13 ÖPNVG NRW bei ihren Erneuerungsinvestitionen in veraltete Infrastrukturanlagen von Stadt- und Straßenbahnanlagen. Hierzu gehören auch Aufzüge und Fahrtreppen in den Stadtbahnanlagen.
Finanzielle Unterstützung für Verkehrsunternehmen
Das Förderprogramm des Landes NRW zur Erneuerung der Straßenbahn- und Stadtbahnanlagen wurde erst im Jahr 2019 zwischen der Landesregierung und den Verkehrsunternehmen in NRW vereinbart. Da der Erneuerungsbedarf jedoch gerade bei den Verkehrsunternehmen im Rhein-Ruhr-Raum sehr groß war und sich insbesondere auf die Modernisierung der Fahrtreppen und Aufzüge bezog, hat der VRR über seinen § 12-Fördertopf zwischen 2011 und 2019 Sonderförderprogramme zur Erneuerung dieser Gewerke aufgelegt. Dabei wurden die zuwendungsfähigen Investitionskosten der Anlagen mit einem Fördersatz zwischen 75 und 90 Prozent bezuschusst.
Generell förderfähig waren dabei Fahrtreppen und Aufzüge, die ihren Betriebszustand über eine technische Schnittstelle in die digitalen Auskunftssysteme des VRR übertragen. „Unser Ziel war es, dass sich mobilitätseingeschränkte Personen über unsere Fahrplanauskunft auf der VRR-Website oder in der VRR App in Echtzeit darüber informieren können, ob ein Aufzug oder eine Fahrtreppe ‚betriebsbereit‘ oder ‚außer Betrieb‘ ist“, erklärt Gabriele Matz, verantwortliche VRR-Abteilungsleiterin für die ÖPNV-Investitionsförderung. Darüber hinaus musste eine geförderte Anlage mindestens eine weitere Funktionsverbesserungen mit sich bringen, die den Fahrgästen direkt zugute kommt. Dies waren beispielsweise technische Vorrichtungen zum sanfteren Anfahren einer Fahrtreppe (sogenannte „Langsamläufer“) oder zur bedarfsgerechten Änderung der Fahrtrichtung, also entweder treppauf oder treppab.
Auskunftssysteme ermöglichen digitales Routing
Damit Sie sich über den Betriebszustand der Fahrtreppen und Aufzüge in unseren Auskunftsmedien informieren können, ertüchtigen wir kontinuierlich unsere digitalen Hintergrundsysteme und Schnittstellen. Ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt hierfür ist die sogenannte Mobilitäts- und Infrastrukturplattform (MIP). In ihr werden die Daten zur Infrastruktur – also auch zu Aufzügen und Fahrtreppen – und zur Multimodalität gesammelt, gebündelt und abnehmenden Systemen wie der VRR-Fahrplanauskunft zur Verfügung gestellt. „Die Echtzeitinformationen zum Betriebszustand der Anlagen sind ganz entscheidend, damit mobilitätseingeschränkte Personen ihre Nahverkehrsverbindungen barrierefrei planen und somit Bus und Bahn problemlos nutzen können“, betont Gabriele Matz.
Möchten Sie mehr über Fördermöglichkeiten erfahren?
Möchten Sie mehr über Fördermöglichkeiten erfahren?
Der VRR fördert den barrierefreien Ausbau von ÖPNV-Haltepunkten sowie entsprechende Modernisierungen nach den §§ 12 und 13 ÖPNVG NRW. Einen Überblick über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten finden Kommunen, Verkehrsunternehmen oder Infrastrukturbetreiber in der VRR-Broschüre zur Investitionsförderung beim VRR. Interessierte finden dort auch die richtigen Ansprechpartner*innen für die jeweiligen Fördervorhaben.
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Broschüre "ÖPNV-Investitionsförderung" als PDF (1.794 KB - pdf)