Damit Sie besser planen können! Nur noch vier Tage im Jahr für einen Fahrplanwechsel im kommunalen Nahverkehr
Wer regelmäßig mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unterwegs ist und hierbei längere Distanzen mit unterschiedlichen Verkehrsunternehmen zurücklegt, der weiß: Ein Fahrplanwechsel kann eine Reisekette durch neue Abfahrtszeiten, andere Linienwege oder veränderte Anschlüsse ordentlich durcheinanderbringen. Damit Sie von eventuellen Änderungen nicht mehr überrascht werden, haben sich die Verkehrsunternehmen in den Städten und Kreisen – koordiniert vom VRR – auf vier mögliche Termine für einen Fahrplanwechsel im kommunalen ÖPNV geeinigt.
Warum gibt es einen Fahrplanwechsel?
Manchmal sind Fahrplanänderungen notwendig und sinnvoll. Beispielsweise dann, wenn in Städten und Kreisen das Nahverkehrsangebot verbessert, neue Quartiere erschlossen oder das ÖPNV-System strukturell optimiert werden soll.
Unvermeidbar sind sie auch, wenn wichtige Nahverkehrsinfrastruktur in Betrieb genommen wird, wenn Strecken oder Haltestellen aufgrund von Baustellen nur eingeschränkt nutzbar sind, wenn unvorhersehbar Personal ausfällt oder Fahrzeuge wegen technischer Probleme nicht einsatzbereit sind.
In vielen Fällen gibt es solch gravierende Gründe jedoch nicht und die Tage für den kommunalen Fahrplanwechsel werden von der örtlichen Politik oder aus betriebsorganisatorischen Gründen für jede Kommune individuell festgelegt. So gab es allein im ersten Halbjahr 2023 im VRR an zehn Tagen einen Fahrplanwechsel – mit teils immensen Auswirkungen auf die Reiseketten der Pendler*innen.
VRR als Koordinator
Damit Sie sich besser auf den Fahrplanwechsel in den Kommunen einstellen können und um die Auswirkungen auf die tägliche Mobilität so gering wie möglich zu halten, gibt es zukünftig nur noch vier Tage im Jahr, an denen der kommunale ÖPNV-Fahrplan umgestellt werden darf. Darauf haben sich – koordiniert durch den VRR – die Verkehrsunternehmen in den VRR-Kommunen geeinigt:
Fest definiert wurden die beiden Tage, an denen alljährlich auch der Fahrplan im Eisenbahnverkehr umgestellt wird:
i.d.R. der jeweils zweite Sonntag im Juni und im Dezember
Um den kommunalen Verkehrsbetrieben bei der Betriebsplanung mehr Flexibilität einzuräumen, gibt es darüber hinaus zwei Ausweichtermine, die Sie sich grob merken können:
der erste Schultag nach den Sommerferien und der erste Schultag nach den Weihnachtsferien in Nordrhein-Westfalen
Kompromissbereitschaft ebnet den Weg für verbundweite Regelung
Robert Nieberg, Fachgruppenleiter „Koordination ÖPNV / Nahverkehrsplan / Gesamtmobilität“ beim VRR, freut sich über diese fahrgastfreundliche Regelung: „Dass sich alle Beteiligten verbundweit auf diese vier Termine verständigen konnten, ist auch der Kompromissbereitschaft zahlreicher Verkehrsunternehmen zu verdanken. Viele Betriebe haben sprichwörtliche Kröten geschluckt, um im Sinne der Fahrgäste zu einer bestmöglichen, VRR-weiten Lösung zu kommen. Das wissen wir sehr zu schätzen!“
Die neuen Regelungen gelten ab 1. Februar 2024. Der 9. Juni 2024 ist somit der nächste koordinierte Termin, an dem die Verkehrsunternehmen die Möglichkeit haben, ihren Fahrplan zu wechseln.
Neue Regelung erleichtert eine koordinierte Betriebsplanung
Auch Planer*innen in den kommunalen Verkehrsunternehmen profitieren von der neuen Regelung. Denn von Kommune zu Kommune unterschiedliche Fahrplanwechseltermine bringen unweigerlich betriebliche Probleme mit sich – und zwar insbesondere an den Stadt- und Kreisgrenzen. So gingen in der Vergangenheit teilweise Anschlüsse zwischen den Linien verschiedener Verkehrsunternehmen vorübergehend verloren.
Und auch die betriebliche Abstimmung bei Gemeinschaftslinien im städteübergreifenden Verkehr oder bei sich überlagernden oder ergänzenden Linien war oftmals eine Herausforderung. Robert Nieberg betont: „Im VRR mit seinen zahlreichen Zentren gehören enge Kooperationen mit Nachbarunternehmen zum Alltag. Mit den nun verbundweit fest definierten Terminen für einen Fahrplanwechsel gehören solche Probleme der Vergangenheit an.“