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16. Oktober 2024

Rund 60 Millionen Euro für einen leistungsstarken ÖPNV Förderkatalog 2025 nimmt Barrierefreiheit und intermodale Wegeketten in den Fokus

Der Förderkatalog 2025 für Investitionsmaßnahmen nach § 12 ÖPNVG NRW steht: 71 Vorhaben mit einem Zuwendungsvolumen von rund 60 Millionen Euro sind grundsätzlich förderfähig und damit Teil des großen Maßnahmenpaketes, mit dem der VRR die Verkehrsverhältnisse in seinem Verbundraum verbessern möchte. Förderschwerpunkte im nächsten Jahr sind unter anderem der barrierefreie Ausbau von Bus- und Bahnhaltestellen und Investitionen in intermodale Wegeketten.

Barrierefrei unterwegs in Bus und Bahn

Damit alle Menschen flexibel und selbstständig mit Bus und Bahn unterwegs sein können, sind barrierefreie Haltestellen von ganz entscheidender Bedeutung. Nicht nur für in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkte Menschen, sondern auch für Nahverkehrskundinnen und -kunden mit Kinderwagen, Fahrrad oder schwerem Gepäck. Bereits seit vielen Jahren ist deshalb der barrierefreie Ausbau von Haltestellen einer der wesentlichen Schwerpunkte der ÖPNV-Investitionsförderung. 

Um Städte, Kreise und Verkehrsunternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu entlasten, können Zuwendungsempfänger beim barrierefreien Umbau von Bushaltestellen sogar von einer 100-Prozent-Föderung der zuwendungsfähigen Kosten profitieren. „Die finanziellen Belastungen der Kommunen steigen seit Jahren kontinuierlich an. Das liegt nicht nur an den allgemein steigenden Verbraucherpreisen, sondern insbesondere an den Kosten für Personal und Energie. Durch den erhöhten Fördersatz schaffen wir Raum für dringend nötige Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur, weil die Zuwendungsempfänger deutlich weniger finanzielle Eigenmittel in ihre Bauvorhaben investieren müssen“, erklärt Oliver Wittke, Vorstandssprecher des VRR. Laut Förderkatalog sind 340 Haltestellen in 38 Städten und Kreisen für eine barrierefreie Modernisierung vorgesehen.

Schriftzug 100 %

Investitionen in intermodale Wegeketten

Ein weiterer Schwerpunkt der Förderung nach § 12 ÖPNVG NRW sind Investitionen in intermodale Wegeketten. „Die Menschen in unserem Verbundraum wünschen sich eine flexible und vielfältige Mobilität, die unterschiedliche Verkehrsmittel miteinander vernetzt. Neue Mobilitätsangebote wie On-Demand oder Sharing-Services spielen hierbei ebenso eine Rolle wie die Verknüpfung der individuellen Verkehrsmittel Fahrrad und Auto mit dem Öffentlichen Personennahverkehr“, betont VRR-Vorstandssprecher Oliver Wittke. Bestandteil des Förderkataloges 2025 sind Investitionsvorhaben in zwölf Städten und Kreisen: Geplant sind zehn Mobilstationen, eine Bike+Ride-Anlage mit 32 Stellplätzen sowie 76 neue DeinRadschloss-Plätze. Zudem entstehen in Kerken-Aldekerk ein neuer Zentraler Omnibusbahnhof mit angeschlossener P+R- und B+R-Anlage und ein ÖPNV-Verknüpfungspunkt mit Bushaltestellen, B+R- und P+R Anlagen am Bahnhof in Dorsten.

Ein Mann steht vor einer Wand mit überdimensionalen Puzzle-Teilen, in den Puzzle-Teilen steht unter anderem B+R, P+R, DeinRadschloss

Verlässliche Echtzeitinformationen für zufriedene Fahrgäste

Um die Betriebsabläufe im VRR-Verbundgebiet zu verbessern und bestmögliche Fahrgastinformationsdaten zu gewährleisten, fördert der VRR Investitionen von kommunalen Verkehrsunternehmen in rechnergestützte Betriebsleitsysteme, sogenannte ITCS (Intermodal Transport Control System). Sie sichern als zentrale Hintergrundsysteme die reibungslose Kommunikation zwischen Fahrzeugen und Leitstellen und bilden die Grundlage für die Fahrgastinformation in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen sowie über Mobilfunk und Internet. Eine verlässliche Fahrgastinformation ist für Fahrgäste ganz entscheidend – und zwar nicht nur, um sich über die nächsten Fahrtmöglichkeiten zu informieren, sondern auch im Fall von Störungen. 

Der Förderkatalog 2025 beinhaltet 27 Dynamische Fahrgastinformationslagen (DFI) und 245 sogenannte DFI-Light-Anzeiger. Im Gegensatz zu klassischen DFI-Anlagen können die Light-Varianten autark ohne externe Energieversorgung betrieben werden. Sie gewinnen ihren Strom aus Batterien und erhalten ihre Auskunftsdaten per Mobilfunk. Daher können DFI-light-Anzeiger an allen Standorten eine Lösung sein, an denen eine klassische DFI-Anlage baulich nicht realisierbar ist oder eine Energie- und Datenversorgung per Kabel mit zu hohen Kosten verbunden wäre.

Verbundweites Projekt zum bargeldlosen Bezahlen in öffentlichen Verkehrsmitteln

Der VRR-Förderkatalog 2025 sieht auch Investitionen in bargeldlose Zahlungsmethoden in Fahrzeugen des Öffentlichen Personennahverkehrs vor. „Damit fördern wir ein zentrales Ziel der großen Tarifreform, das digitale Ticketing. Der bargeldlose Kauf in Bussen und Bahnen ist dabei ein wichtiger Baustein. Fahrgäste benötigen perspektivisch kein Kleingeld mehr, um ein Nahverkehrsticket zu kaufen, sondern nutzen hierfür die bekannten digitalen Zahlmöglichkeiten“, so Oliver Wittke. Mit dem verbundweiten Projekt „Bargeldloses Bezahlen“ stößt der VRR diese Entwicklung an und unterstützt die kommunalen Verkehrsbetriebe bei der Umrüstung ihrer Fahrzeugflotten. Im Jahr 2025 beteiligen sich 14 Verkehrsunternehmen an dem Vorhaben.

Grafik mit den Bausteinen der großen Tarifreform

Komfortverbesserungen

Um den Komfort für ihre Fahrgäste zu verbessern, planen vier Verkehrsunternehmen im VRR-Verbundraum Investitionen in eine verbesserte Ausstattung ihrer Haltestellen. Die Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH, die Bochum Gelsenkirchener-Straßenbahnen AG, die Dortmunder Stadtwerke AG und die Duisburger Verkehrs AG investieren in den Bau von insgesamt 63 Unterständen an Bushaltestellen in ihren Verkehrsgebieten.

Maßnahmen an SPNV-Haltepunkten

Darüber hinaus fördert der VRR Bauvorhaben an den beiden SPNV-Haltepunkten Rheydt-Odenkirchen und Haan-Gruiten im Rahmen der Modernisierungsoffensive 3 (MOF 3). Im Zuge dieses Programms werden die Stationen modernisiert und barrierefrei ausgebaut. Der VRR und die DB InfraGO AG (Personenbahnhöfe) tragen zu jeweils 50 Prozent die anfallenden Kosten. Die Station Rheydt-Odenkirchen steht mit einem Fördervolumen von rund 2,7 Millionen Euro im Förderkatalog 2025, Haan-Gruiten mit rund 5,9 Millionen Euro.

Förderkatalog 2025 als Download

Nun sind die Kommunen und Verkehrsunternehmen am Zug: Sie müssen prüffähige Finanzierungsanträge anfertigen und Baurecht herstellen, damit die Vorhaben im Jahr 2025 zügig in Angriff genommen werden können. Auf dieser Basis kann der VRR als Zuwendungsgeber dann für die jeweiligen Projekte Fördermittel bewilligen und die endgültige Zuwendungshöhe festlegen.

Unter dem folgenden Link finden Sie den Förderkatalog 2025 (PDF – 103 KB).

Wibke Hinz

Von Wibke Hinz
PR- und Online-Redakteurin


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