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13. Juli 2023

VRR unterstützt Kommunen beim barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen

36 Prozent aller Haltestellen in den Städten und Kreisen im VRR sind barrierefrei! Dies ist ein Anfang, aber es ist noch viel Luft nach oben. Was wir tun, um den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu fördern, erfahren Sie in diesem Magazinbeitrag.

Warum stockt der barrierefreie Ausbau von Haltestellen?

Damit alle Menschen flexibel und selbstständig mit Bus und Bahn unterwegs sein können, sind barrierefreie Haltestellen von ganz entscheidender Bedeutung. Nicht nur für in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkte Menschen. Sondern auch für Nahverkehrskund*innen mit Kinderwagen, Fahrrad oder schwerem Reisegepäck. Doch warum werden dann nicht mehr Haltestellen barrierefrei aus- bzw. umgebaut? Warum stocken solche Modernisierungsvorhaben? 

Wir haben nachgefragt bei den Verkehrsunternehmen in unserem Verbundraum

Oftmals fehlt es den Kommunen an qualifiziertem Personal, an Ingenieur*innen, die den barrierefreien Umbau einer Haltestelle planen und begleiten. Entweder sind keine entsprechenden Planstellen vorhanden. Oder die vorhandenen Planstellen können teilweise nicht mit geeigneten Fachkräften besetzt werden. Und auch die Zusammenarbeit mit externen Fachleuten gestaltet sich schwierig: Oftmals finden die Städte und Kreise keine geeigneten Ingenieurbüros, die die Planungen übernehmen könnten. Und schließlich fehlen in vielen Fällen auch die finanziellen Mittel, die Kommunen bei solchen Vorhaben aufbringen müssten.

Um trotz dieser Umstände den barrierefreien Ausbau der Nahverkehrsinfrastruktur voranzubringen, unterstützen wir die Städte und Kreise bei ihren Modernisierungsvorhaben – und zwar finanziell bei ihren Investitionen und organisatorisch bei der Planung des Aus- bzw. Umbaus.

Symbolbild Ingenieurbüro: Schreibtisch mit diversen Arbeitsutensilien
Oftmals fehlen den Kommunen qualifizierte Ingenieur*innen, die den barrierefreien Umbau von Haltestellen planen und begleiten.

Baustein 1: Wir fördern den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu 100 Prozent

Kommen wir zunächst zu den Finanzen. Bereits seit vielen Jahren fördern wir den barrierefreien Ausbau von Haltestellen nach §12 ÖPNVG NRW – und zwar in der Regel mit 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Mit einem dreijährigen Sonderprogramm haben wir unsere Unterstützung deutlich ausgeweitet: Städte und Kreise können von einer 100-Prozent-Förderung der zuwendungsfähigen Kosten profitieren, wenn sie Bushaltestellen in ihrem Verkehrsgebiet barrierefrei aus- bzw. umbauen. Mit dem erhöhten Fördersatz möchten wir die Zuwendungsempfänger in der Region in wirtschaftlich schwierigen Zeiten entlasten. Steigt der Fördersatz, dann müssen Kommunen deutlich weniger finanzielle Eigenmittel in ihre Bauvorhaben investieren.

grüne Wabe auf orangem Hintergrund mit dem Schriftzug "100 %"

Baustein 2: Wir schaffen einen Rahmen für die Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros

Wir kooperieren mit den Kommunen in unserem Verbundraum und schaffen einen verlässlichen Rahmen für die Zusammenarbeit mit geeigneten Ingenieurbüros. Konkret heißt dies: Als Verbund und übergeordnete Nahverkehrsorganisation möchten wir einen Rahmenvertrag mit einem oder auch mehreren Ingenieurbüros schließen, um Einzelaufträge der beteiligten Kommunen bündeln zu können. Im Rahmen dieses Vertrages können die Städte und Kreise ihre individuellen Bedürfnisse einbringen und die Planungsleistungen zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen individuell abrufen bzw. beauftragen. „Für die Kommunen hat das den Vorteil, dass sich der Verwaltungsaufwand reduziert. Sie können die Planungsleistung direkt beauftragen und müssen nicht für jedes Ausbauvorhaben ein neues Vergabeverfahren starten“, erklärt Gabriele Matz, Vorstandssprecherin des VRR.

Symbolbild Rahmenvertrag: zwei Personen an einem Holztisch, in der Mitte liegt ein Vertrag

Fünf Kommunen sind dabei

Die Vorbereitungen zum Rahmenvertrag laufen auf Hochtouren. Eine erste Markterkundung soll die wichtigsten Leitplanken für die Ausschreibung der Planungsleistungen in Erfahrung bringen. Und letztlich auch klären, welche Städte und Kreise Interesse haben, mit dem VRR zusammenzuarbeiten und an welchen Stellen sie sich besondere Unterstützung wünschen. Fünf Kommunen haben sich bereits zu einer Kooperation entschieden – sie bringen sich mit ihrem Fachwissen in die notwendige Leistungsbeschreibung für den avisierten Rahmenvertrag ein. Alle Beteiligten definieren gemeinsam, welche Anforderungen barrierefreie Bushaltestellen erfüllen müssen.

Rund 1.500 Bushaltestellen sind für den barrierefreien Ausbau bewilligt bzw. eingeplant

Der Vorteil für die Kommunen: Der erhöhte Fördersatz und die oben beschriebene Kooperation der Städte und Kreise bei der Zusammenarbeit mit Planungsbüros können zukünftig ineinandergreifen. Denn auch maßnahmenbezogene Planungsausgaben werden mittels einer Pauschale anteilig finanziert. Die Höhe der Planungskostenpauschale berechnet sich auf Grundlage der zuwendungsfähigen Bauausgaben und variiert zwischen 3, 4 oder 5 Prozent der zuwendungsfähigen Bauausgaben.

Dass wir den Fördersatz für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen für einen Zeitraum von drei Jahren – konkret die Förderkataloge 2022, 2023 und 2024 – erhöht haben, zeigt bereits jetzt Erfolge. 397 Haltestellen wurden inzwischen von uns bewilligt, weitere 1.098 Haltestellen sind eingeplant. Teilweise haben die Kommunen die Förderung von mehreren Hundert Bushaltestellen beantragt. „Für uns ist das ein deutliches Zeichen, dass der erhöhte Fördersatz wirkt. Die Kommunen profitieren finanziell. Und die Fahrgäste perspektivisch von deutlich mehr Bushaltestellen mit einem barrierefreien Zugang zum Öffentlichen Personennahverkehr“, betont Vorstandssprecherin Gabriele Matz.
 

Wibke Hinz

Von Wibke Hinz
PR- und Online-Redakteurin


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