Gelsenkirchen | 01. April 2022

VRR erweitert Tarifraum

Seit dem 1. April 2022 ist der VRR-Tarif für verbundübergreifende Fahrten mit den Linien RE 2 und RE 42 um das Tarifgebiet Dülmen des Westfalentarifs er-weitert worden. Neben den verkehrlichen Verbesserungen der vergangenen Jahre auf der sogenannten Haard-Achse wird das Nahverkehrsangebot der Stadt Dülmen und des Kreises Coesfeld deutlich attraktiver. Zudem profitieren viele Pendler*innen von der Tarifintegration.

Auf der Haard-Achse mit dem VRR-Tarif nach Dülmen

Ab Dülmen und Buldern sind nun Direktverbindungen Richtung Süden nach Recklinghausen, Essen, Düsseldorf und Mönchengladbach zum VRR-Tarif möglich. Dies gilt inklusive Fahrten im Vor- und Nachlauf im kommunalen Verkehr in Dülmen. Auch VRR-Kund*innen kommt die Tariferweiterung zugute, der Gültigkeitsbereich einiger Tickets erweitert sich automatisch. Um das Bahnfahren aus dem südlichen Münsterland in den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) attraktiver zu machen, hatten die Stadt Dülmen und der Kreis Coesfeld den Wunsch an den Verbund herangetragen, die Bahnhöfe in Dülmen und Buldern auch tariflich in den VRR einzubinden. Beide Kommunen hatten sich in den vergangenen Jahren über die Möglichkeit einer Einbindung in den VRR-Tarifkragen ausgetauscht und die tariflichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erörtert. Die VRR-Tarifausdehnung nach Dülmen wird anteilig von der Stadt Dülmen und dem Kreis Coesfeld finanziert.

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