OLG Düsseldorf verhandelt über Stadtverkehre in Essen und Mülheim an der Ruhr
Gelsenkirchen, 16.01.2019 In seiner heutigen mündlichen Verhandlung hat das OLG Düsseldorf über die Beschwerden des VRR und der Städte Essen und Mülheim gegen die Entscheidung der Vergabekammer Westfalen vom 19. Juni 2018 beraten. Die Vergabekammer Westfalen hatte die geplanten Direktvergaben der Stadtverkehre an die Ruhrbahn wegen der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem VRR und den Städten untersagt. Hiergegen hatten der VRR, die Städte und die Ruhrbahn sofortige Beschwerde zum OLG Düsseldorf eingelegt. In der mündlichen Verhandlung ließ das OLG erkennen, dass es den VRR und die Städte voraussichtlich zuständig hält die Vergaben an die Ruhrbahn gemeinschaftlich als Gruppe von Behörden vorzunehmen.
Mündliche Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf im Nachprüfungsverfahren –„Ruhrbahnen“
Losgelöst davon wird das OLG Düsseldorf zu einer anderen Frage möglicherweise eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einholen. Hierbei geht es um das Verhältnis von allgemeinem zu besonderem Vergaberecht im europäischen Recht. Insoweit bleibt das Verfahren offen. Die weiteren Rügen der privaten Busunternehmen werden voraussichtlich überwiegend erfolglos bleiben.
Hierzu der Vorstand der VRR AöR Ronald R. F. Lünser: „Ohne dem Beschluss des OLG vorgreifen zu wollen, sehen wir uns grundsätzlich in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Die geplanten Vergaben werden vom Ausgang der Frage an den EuGH voraussichtlich nicht berührt. Wir sehen dies als positives Signal auch für das nicht rechtskräftig entschiedene Verfahren vor der Vergabekammer Rheinland zur geplanten Vergabe an die Rheinbahn in Düsseldorf, im Kreis Mettmann und Hilden.“
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