Gelsenkirchen | 28. September 2023

VRR beschließt Förderkatalog 2024 mit 70 Investitionsvorhaben

70 Investitionsvorhaben mit einem Zuwendungsvolumen von rund 61 Millionen Euro wurden vom Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) grundsätzlich als förderfähig erachtet: Der VRR-Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 28. September 2023 den jährlichen Förderkatalog mit Maßnahmen zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur nach § 12 ÖPNV-Gesetz NRW einstimmig beschlossen. Wie auch in den Vorjahren hatte der VRR Anfang dieses Jahres alle Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbundraum aufgefordert, Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur anzumelden, die im kommenden Jahr begonnen werden können.

Information aus den VRR-Gremien

Insgesamt werden verbundweit 70 Investitionsmaßnahmen mit einem Fördervolumen in Höhe von circa 61 Millionen Euro in den Förderkatalog des VRR aufgenommen. Wesentlicher Bestandteil des diesjährigen Förderkatalogs sind insbesondere Vorhaben zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen. Mit 42 Vorhaben für den Ausbau von 614 Haltestellen entfällt damit mehr als die Hälfte der Förderanmeldungen auf die Herstellung der Barrierefreiheit von Bus- und Straßenbahnhaltestellen.

„Ein attraktiver ÖPNV ist maßgeblich für die Verkehrswende und ein einfacher, barrierefreier Zugang erleichtert allen die Nutzung von Bus und Bahn“, so Gabriele Matz, Vorstandssprecherin beim VRR. „Mit unseren Förderprogrammen für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen und Stationen möchten wir, dass alle Menschen, die auf eine leistungsstarke öffentliche Mobilität angewiesen sind, problemlos Bus und Bahn nutzen können. Der VRR investiert aus diesem Grund seit vielen Jahren in den Neu- und Ausbau der Nahverkehrsinfrastruktur für eine zukunftsfähige und klimaschonende öffentliche Mobilität“, so Matz weiter.

Nun sind die Kommunen und Verkehrsunternehmen aufgefordert, prüffähige Finanzierungsanträge anzufertigen und Baurecht herzustellen, um eine zügige bauliche Umsetzung der Projekte zu gewährleisten. Die Bewilligung an die antragstellende Gemeinde oder das Verkehrsunternehmen erfolgt nach Festsetzung der en.dgültigen Zuwendungshöhe. Diese wird durch die zuwendungstechnische Prüfung der konkreten Finanzierungsanträge ermittelt. Danach können die Bauvorhaben vor Ort beginnen. Das Zuwendungsvolumen für sämtliche 70 Maßnahmen ist durch die Förderkatalogaufnahme gesichert.

Informationen zur Beschlussvorlage und den Förderkatalog 2023 

Zum Hintergrund

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kann nach § 12 ÖPNV-Gesetz NRW Fördergelder für verkehrliche Verbesserungen im ÖPNV zweckgebunden an Kreise, Städte und Gemeinden, öffentliche Verkehrsunternehmen weiterleiten. Maßnahmen zur verkehrlichen Verbesserung werden im sogenannten Förderkatalog gesammelt, der jährlich vom Verwaltungsrat des VRR beschlossen wird. Dazu werden zu Beginn eines Kalenderjahres alle Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbundraum angeschrieben, ihre Investitionsvorhaben anzumelden. Gefördert werden insbesondere kommunale Bauvorhaben, die einen wesentlichen verkehrlichen Nutzen aufweisen und den barrierefreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr ausweiten.

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