Gelsenkirchen | 29. Juli 2022

Verlässliches Zugangebot und rechtzeitige Informationen für die Fahrgäste

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat heute in einem Schreiben an die Regionalleitung DB Regio NRW, diese nochmal nachdrücklich auf die vertraglichen Verpflichtungen aus den Verkehrsverträgen hingewiesen. Trotz der konstruktiven Gespräche der letzten Tage und dem gemeinsam abgestimmten Fahrplangebot ab Anfang kommender Woche, drängt der VRR darauf, die Missstände kurzfristig und dauerhaft zu beheben. Im Sinne der Fahrgäste muss ein verlässliches Angebot die Daseinsvorsorge für die Fahrgäste gewährleisten. Eine Situation wie die Einstellung ganzer Linien, wie am letzten Wochenende, ist unter allen Umständen zu vermeiden.

VRR ermahnt DB Regio AG zur Vertragserfüllung

Die DB Regio ist verkehrsvertraglich dazu verpflichtet, im Falle von Betriebsstörungen bzw. Fahrplanunregelmäßigkeiten, die zu Zugausfällen führen, Ersatzleistungen sicherzustellen, damit alle Reisenden ihr Ziel bestmöglich erreichen können. Die Kapazitäten der Ersatzleistungen müssen ausreichend sein, um die Fahrgastnachfrage zu bedienen.

Aktuell werden die nicht erbrachten Zugleistungen nicht bezahlt. In dem Schreiben an die Regionalleitung macht der VRR aber auch deutlich, dass er sich ausdrücklich vorbehält, alle seine vertraglichen Zahlungspflichten zurückzubehalten, sollte sich die Situation nicht verbessern.

Im Weitern fordert der Verbund das Unternehmen auf, bis zum 5. August in einem schriftlichen Konzept darzulegen, wie zukünftige Notlagen wegen Personalengpässen vermieden und in Krisensituationen eine bessere Kommunikation sichergestellt werden kann.

Der VRR erkennt ausdrücklich das große Engagement der Mitarbeiter*innen bei der DB Regio an und sieht bei diesen nicht die Verantwortung für die aktuelle Krisensituation. Dass es zu einem Zeitpunkt, in dem der ÖPNV durch ein Angebot wie dem 9-Euro-Ticket besondere Aufmerksamkeit bekommt, kein verlässliches SPNV-Angebot erfolgt, liegt nach Ansicht des VRR ausschließlich in der Verantwortlichkeit der Geschäftsführung.

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