VRR fördert barrierefreien Neubau von zwei Straßenbahnhaltestellen in Gelsenkirchen
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat heute für den barrierefreien Neubau der zwei Straßenbahnhaltestellen im Abschnitt Junkerweg bis Virchowstraße in Gelsenkirchen einen Förderbescheid in Höhe von 3.384.700 Euro an die BOGESTRA ausgestellt. Damit werden 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten nach §12 ÖPNVG NRW gefördert. Die kalkulierten Gesamtkosten dieses Vorhabens betragen 3.760.800 Euro.
Infrastrukturförderung für mehr Barrierefreiheit im Verbund
Im Rahmen der Quartierserneuerung rund um die Bochumer Straße in Gelsenkirchen wird auch die Bochumer Straße im Abschnitt zwischen den Kreuzungen Junkerweg und Virchowstraße komplett umgebaut und neugestaltet. Davon betroffen sind in dem Abschnitt auch die Gleis- und Fahrleitungsanlage sowie drei bislang nicht barrierefreie Straßenbahnhaltestellen der Linie 302. Die Haltestelle “Stephanstraße“, die sich nördlich der Einmündung Flöz Dickebank befindet und aus nicht barrierefreien Seitenbahnsteigen besteht, wird auf gleicher Höhe in einen barrierefreien Mittelbahnsteig umgewandelt. Die ebenfalls nicht barrierefreien Haltestellen „Wissenschaftspark“ und „Rhein-Elbe-Straße“ werden an ihren bisherigen Standorten aufgegeben und zusammen vor das Justizzentrum verlegt, wo die neue Haltestelle „Justizzentrum“ entsteht. Die beiden neuen Haltestellen werden Längen von 31 Metern und eine Höhe von 22 cm über Straßenoberkante besitzen, sodass ein barrierefreies Ein- und Aussteigen in die Niederflur-Straßenbahnen der BOGESTRA möglich sein wird. Alle Bahnsteige werden über Rampen an die Fußgängerwege und -querungen angeschlossen. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für mobilitätseingeschränkte Menschen werden die Bahnsteige und Zuwegungen zudem mit Bodenindikatoren in Form von taktilen Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern versehen. Die Haltestellen werden außerdem je Bahnsteigkante mit einem Fahrgastunterstand, einem Haltestellen-Mast, einem digitalen Anzeiger und Abfallsammler ausgestattet.
Der VRR trägt mit dieser Förderung dazu bei, die Attraktivität des Nahverkehrsangebotes weiter zu erhöhen und Menschen mit Behinderungen bzw. Mobilitätsbeeinträchtigungen eine selbstbestimmte Lebensführung und Mobilität zu ermöglichet“, freut sich VRR-Vorstandssprecherin Gabriele Matz. Die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG wird die zwei neuen barrierefreien Straßenbahnhaltestellen errichten und erneuert gleichzeitig die komplette Gleis- und Fahrleitungsanlage auf dem Abschnitt. Für die Erneuerung der Gleise und Fahrleitung, die zeitgleich mit dem barrierefreien Neubau erfolgen wird, hat die BOGETSRA ebenfalls einen Förderantrag bei uns gestellt. Die Förderung erfolgt aktuell über das Land durch das Förderprogramm zur Erneuerung der kommunalen Schiene nach §13 ÖPNVG NRW.