Neuerungen im VRR-Tarif ab 1. Januar 2021
Das Jahr 2021 ist gestartet und mit ihm einige Änderungen im VRR-Tarif und neue Angebote, um mehr Menschen von Bus und Bahn als umweltfreundliche Verkehrsmittel zu überzeugen. Außerdem knüpfen wir an geplante Sonderaktionen an, die wir 2020 wegen der Corona-Pandemie leider nicht realisieren konnten.
Stabile Preise zum Jahreswechsel
Die Ticketpreise werden zum 1. Januar 2021 nicht erhöht. Einzig die aus dem reduzierten Mehrwertsteuersatz resultierenden Preissenkungen werden zum Beginn des neuen Jahres zurückgenommen. VRR-Vorstand José Luis Castrillo freut sich über das Vertrauen der Fahrgäste in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie: „Wir wissen zu schätzen, dass uns unsere Kund*innen in den vergangenen Monaten die Treue gehalten halten haben. Dass wir sogar neue Fahrgäste hinzugewonnen haben, stimmt uns sehr positiv. Für dieses Vertrauen möchten wir uns bei unseren Fahrgästen bedanken, indem wir unseren Tarif flexibel den sich ändernden Lebensumständen anpassen.“
Preistabelle 2021 als PDF (133 KB - pdf)
Der VRR arbeitet aktuell in enger Abstimmung mit seinen politischen Gremien an einfachen Tarifen, die das Thema „neue Arbeitsmodelle“ aufgreifen und praxisnah umsetzen. Vorstand Castrillo betont: „Wir beobachten kontinuierlich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, analysieren den Bedarf unserer Kund*innen und entwickeln den VRR-Tarif entsprechend weiter. Einen Anfang machen wir im kommenden Jahr mit verschiedenen Tarifaktionen für unsere Fahrgäste.“
Besondere Aktionen für Abonnent*innen
Im Jahr 2021 holt der VRR einige tarifliche Aktionen nach, die im Jubiläumsjahr pandemiebedingt leider ausfallen mussten. So können Fahrgäste, die ein Ticket2000 oder ein BärenTicket besitzen, innerhalb eines noch festzulegenden Aktionszeitraums unter der Woche schon vor 19 Uhr eine weitere Person im Geltungsbereich ihres Tickets mitnehmen – das heißt montags bis freitags ganztägig.
Das neue FahrradTicket für aktive Nahverkehrskund*innen
Sie bleiben gern in Bewegung und kombinieren die Fahrt mit Bus und Bahn mit ihrem Fahrrad? Ab Januar 2021 gibt es das neue FahrradTicket VRR als attraktive Verbundalternative zum FahrradTagesTicket NRW. Für 3,60 Euro können Sie Ihr Rad 24 Stunden lang beliebig oft verbundweit in Bus und Bahn mitnehmen. Das neue Ticket ersetzt das bisher benötigte ZusatzTicket für das Fahrrad, das bisher pro Fahrt zu lösen war. Folglich benötigen Sie das ZusatzTicket zukünftig nur noch, wenn Sie den Geltungsraum ihres Zeittickets erweitern oder in der 1. Klasse fahren möchten.
Auch in der nextTicket-App kann die Fahrradmitnahme in Kombination mit dem Luftlinientarif auf allen ÖPNV-Relationen im VRR-Gebiet hinzugebucht werden. Der Preis hierfür reduziert sich ab dem 1. Januar 2021 auf 1,80 Euro pro Fahrt und Fahrrad. Für Hin- und Rückfahrten liegt der Preis somit ebenfalls bei 3,60 Euro. Für die ganztägige Fahrradmitnahme empfiehlt es sich, ein gesondertes FahrradTicket zu lösen.
In zahlreichen Monats- und Abotickets des VRR ist die Fahrradmitnahme sogar bereits enthalten. Welche zusätzlichen Leistungen die verschiedenen Tickets bieten, erfahren Sie in unserem Magazin-Beitrag Auf einen Blick: Die Zusatzleistungen der Abo- und Monatstickets.
Unterwegs in ganz NRW mit dem EinfachWeiterTicket
Unterwegs in ganz NRW mit dem EinfachWeiterTicket
Bereits seit einigen Jahren können Sie mit dem EinfachWeiterTicket NRW zum Pauschalpreis in den Aachener Verkehrsverbund (AVV) und den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) fahren, und zwar unabhängig von der Streckenlänge, die sie dort zurücklegen. Ab dem 1. Januar 2021 ist dies nun auch für Fahrten in den westfälischen Raum im Rahmen des Westfalen Tarifs möglich. Dann wird ein pauschales EinfachWeiterTicket NRW (EWT NRW) zum Preis von 6,80 Euro eingeführt, das in ganz Nordrhein-Westfalen gilt. Das AnschlussTicket NRW wird zum 1. Januar 2021 eingestellt.
Neue Kündigungsmodalitäten für Abonnent*innen
Bereits Mitte 2020 haben die politischen Gremien des VRR neue Abonnementbedingungen beschlossen. Sie können Ihr Abo jederzeit zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen. Wenn Sie dies im ersten Vertragsjahr tun, wird ab 1. Januar 2021 nur noch ein pauschaler Betrag von einmalig 20,00 Euro erhoben, unabhängig davon, wie lange Sie im ersten Vertragsjahr das Abo genutzt haben. Die Regelung des Unterschiedsbetrags findet zukünftig keine Anwendung. Ab dem zweiten Vertragsjahr entfällt dieser Betrag und die Kündigung ist kostenlos möglich.
Angebote für Großkunden und Firmen
Nach erfolgreichem Ablauf eines zweijährigen Tarifpilotprojekts wird zum 1. Januar 2021 das „Großkunden-Vorteilsprogramm“ dauerhaft in das VRR-Angebot übernommen. Beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten für ein VRR-Aboticket, erhalten die Mitarbeiter*innen einen zusätzlichen Rabatt. Zur Auswahl stehen das Ticket1000, das Ticket2000, das BärenTicket und das YoungTicketPLUS. Durch den Arbeitgeberzuschuss und den VRR-Rabatt ergeben sich besonders attraktive Ticketpreise. So kostet beispielsweise ein übertragbares Ticket2000 in der Preisstufe A3 mit einem Zuschuss in Höhe von 20,00 Euro durch den Arbeitgeber 45,21 Euro.
Tickets aus diesem Jahr gültig bis Ende März 2021
Mit dem Ende der Steuerabsenkung zum 31. Dezember 2020 tritt wieder der bekannte Satz von 19 % Mehrwertsteuer in Kraft. Entsprechend werden ab Jahresbeginn die Preise in den Preisstufen Kurzstrecke bis Preisstufe C und die verbundweit gültigen Tickets der Preisstufe D (BärenTicket, SchokoTicket, Semesterticket, VorkursTicket und das YoungTicketPLUS) für Sie als Fahrgast wieder auf den Stand vor dem 1. August 2020 zurückgesetzt. Das gilt ebenso für die Preise der 4erTickets und 10erTickets.
4erTickets und 10erTicket, 24-/48-StundenTickets und ZusatzTickets werden zu den aktuell geltenden Preisen noch bis zum 31. Dezember 2020, 24.00 Uhr, verkauft. Diese Tickets sind dann noch bis zum 31. März 2021 gültig und können für Fahrten mit Bus und Bahn im jeweiligen Geltungsbereich genutzt werden. Zudem können Sie als Fahrgast die alten und nicht genutzten Tickets aus dem Jahr 2020 bis zum 31. Juli 2023 in allen KundenCentern und bei einigen Vertriebspartnern gegen Tickets mit dem neuen Preisstand eintauschen. Sie zahlen lediglich die Differenz zwischen dem alten und neuen Preis, der beim Umtausch kaufmännisch auf einen vollen 5-Cent-Betrag gerundet wird. Ein Bearbeitungsentgelt entfällt.
Reguläre Monatskarten für Dezember 2020 sowie die dazugehörigen Aufpreise, beispielsweise für die Nutzung der 1. Klasse, gelten bis zum Betriebsschluss am frühen Morgen des 4. Januar 2021. Monatskarten für Januar 2021 inklusive der Aufpreise werden nur noch zum neuen Preisstand vom 1. Januar 2021 ausgegeben.