Aufgabenträger besiegeln Fortführung von Verträgen mit Keolis
Die Fortführung der Verträge mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Keolis Deutschland ist gesichert. Die entsprechenden Beschlüsse zum Abschluss der endgültigen Verträge haben die Gremien der zuständigen Aufgabenträger Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) sowie die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) und niederländische Provincie Overijssel jeweils einstimmig gefasst. Damit ist der nahtlose und langfristige Weiterbetrieb der Linien des Maas-Rhein-Lippe-Netzes, des Hellweg-Netzes, des Teutoburger-Wald-Netzes sowie des Ostwestfalen-Lippe-Netzes unter dem Markennamen „eurobahn“ über den 1. Januar 2022 hinaus gewährleistet.
Verkehre langfristig gesichert
„Wir freuen uns, dass wir mit Keolis eine partnerschaftliche Lösung zur langfristigen Umsetzung der zum Teil bis 2032 laufenden Verträge finden konnten“, sagt Joachim Künzel, Geschäftsführer des NWL. „Wir als Aufgabenträger haben dabei genauso wie das Unternehmen ein Höchstmaß an Entgegenkommen gezeigt. Das nun erzielte Ergebnis sichert sowohl Arbeitsplätze als auch ein komplettes Angebot im Sinne unserer Fahrgäste.“
In den vergangenen Monaten hatten die Verantwortlichen von NWL und VRR mit Vertretern von Keolis Deutschland wie auch Keolis S. A., intensive Gespräche zur Neugestaltung der bisherigen Verkehrsverträge geführt. Dabei haben sich die Aufgabenträger und das EVU auf eine gesonderte Regelung zur Fortführung der Zusammenarbeit geeinigt. Auf Basis der vereinbarten Eckpunkte wurden vertragliche Anpassungen im Rahmen des Projekts „Verkehrsvertrag 2.0“ ausgestaltet. Die konkreten Vereinbarungen bieten Keolis Deutschland eine verbesserte Basis zur verlässlichen Erbringung der Verkehre. Stellhebel sind insbesondere die drei neuralgischen Punkte Personalkosten, verkehrliche Auswirkungen durch Baumaßnahmen und Pönalen aufgrund von extern verursachten Störungen im Bahnbetrieb. Die Regelungen zu Verkehrsvertrag 2.0 kommen in NRW erstmalig zur Umsetzung.
„Die aktuellen Herausforderungen im Nahverkehrsmarkt in NRW erfordern wirtschaftlich und vertraglich tragbare Lösungen“, so Ronald R.F. Lünser, Vorstandssprecher des VRR. „Am Beispiel Keolis zeigt sich, dass die Anpassungen im Rahmen von Verkehrsvertrag 2.0 tauglich sind, um passgenau und pragmatisch auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können.“
Nach den nun erfolgten Beschlüssen der zuständigen Aufgabenträger werden im nächsten Schritt die Vereinbarungen von den Partnern gezeichnet, so dass die Übertragung der Anteile von Keolis S.A. an Keolis Deutschland an einen neuen Gesellschafter zum 1. Januar 2022 erfolgen kann. Der Bahnbetrieb wird dann unverändert weiter erfolgen, den Wechsel des Eigentümers werden die Fahrgäste bei gleichbleibendem Angebot nicht spüren.
Keolis Deutschland erbringt im Auftrag von NWL und VRR sowie LNVG und Provincie Overijssel Leistungen im Schienenpersonennahverkehr in NRW und Niedersachsen mit grenzüberscheitenden Verkehren nach Venlo und Hengelo.
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