Gelsenkirchen | 10. Dezember 2020

Neuerungen im VRR-Tarif ab Januar 2021

Ein Jahr, in dem die Corona-Pandemie die ÖPNV-Branche bewegte, neigt sich dem Ende zu und der VRR blickt ins kommende Jahr, das einige tarifliche Veränderungen für die Fahrgäste im Verbundraum und darüber hinaus parat hält. So entwickelt der Verbund Tarifangebote, um Fahrten mit Bus und Bahn weiterhin attraktiv zu machen. Zudem knüpft der VRR wieder an die Sonderaktionen an, die er im laufenden Jahr aufgrund der Pandemie nicht realisieren konnte. Zum 1. Januar 2021 wird zudem die im August erfolgte Preissenkung aufgrund des reduzierten Mehrwertsteuersatzes zurückgenommen.

Tarifliche Sonderaktionen werden im kommenden Jahr fortgesetzt

„Wir wissen es zu schätzen, dass uns über die vergangenen Monate unsere Kund*innen die Treue gehalten haben. Dass wir in den vergangenen Monaten sogar neue hinzugewonnen haben, stimmt uns sehr positiv. Für dieses Vertrauen möchten wir uns bei unseren Fahrgästen bedanken, indem wir unseren Tarif flexibel den sich ändernden Lebensumständen anpassen. Wir arbeiten in enger Abstimmung mit unseren politischen Gremien aktuell an einfachen Tarifen, die das Thema „neue Arbeitsmodelle“ aufgreifen und praxisnah darstellen. Natürlich beobachten wir kontinuierlich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und das Kundenverhalten und entwickeln den VRR-Tarif entsprechend weiter. Einen Anfang machen wir im kommenden Jahr mit verschiedenen tariflichen Aktionen“, sagt VRR-Vorstand José Luis Castrillo.

Kundenaktionen für Abonnenten

Pandemiebedingt konnte der Verbund einige tarifliche Aktionen in diesem Jahr leider nicht umsetzen, sodass sich der VRR entschieden hat, diese ins Jahr 2021 zu übertragen. So können Fahrgäste, die ein Ticket2000 oder ein BärenTicket besitzen, innerhalb eines noch festzulegenden Aktionszeitraums unter der Woche schon vor 19 Uhr eine weitere Person im Geltungsbereich ihres Tickets mitnehmen. Die Mitnahme ist dann montags bis freitags ganztägig möglich.

Fahrradmitnahme

Für Kund*innen, die ihr Fahrrad mit in Bus und Bahn nehmen möchten, gibt es ab Januar 2021 mit einem FahrradTicket VRR eine neue attraktive Verbundalternative zum FahrradTagesTicket NRW. Statt eines ZusatzTickets für 3,60 Euro pro Fahrt kann das Fahrrad dann für den gleichen Preis 24 Stunden verbundweit mitgenommen werden – und zwar beliebig oft. Das FahrradTicket ersetzt das bisherige ZusatzTicket für das Fahrrad, das bisher pro Fahrt zu lösen war. Das ZusatzTicket wird dann nur noch für die Geltungsraumerweiterung und die 1.-Klasse-Nutzung benötigt. Insofern können auch ZusatzTickets, die vor dem 1. Januar 2021 gekauft wurden, mit Beginn des neuen Jahres nicht mehr für die Fahrradmitnahme verwendet werden. Der VRR bietet allerdings einen dreimonatigen Kulanzzeitraum an, in dem das bisherige ZusatzTicket für die Fahrradmitnahme genutzt werden darf. Die Tickets werden von den Verkehrsunternehmen aber auch umgetauscht oder erstattet. Die Fahrradmitnahme kann auch in der nextTicket-App in Kombination mit den Luftlinientarif auf allen ÖPNV-Relationen im VRR-Gebiet hinzugebucht werden. Der Preis für eine Fahrradmitnahme reduziert sich ab dem 1. Januar 2021 auf 1,80 Euro pro Fahrt und Fahrrad. Bei einer Hin- und Rückfahrt liegt der Preis somit ebenfalls bei 3,60 Euro.

In zahlreichen Vielfahrer-Tickets des VRR ist die Fahrradmitnahme sogar bereits enthalten. Welche zusätzlichen Leistungen die verschiedenen Tickets bieten, erfahren Fahrgäste unter: https://www.vrr.de/de/magazin/auf-einen-blick-die-zusatzleistungen-der-abo-und-monatstickets/

Einfach weiterfahren in NRW

Mit dem EinfachWeiterTicket NRW können Fahrgäste ihr AboTicket für Fahrten über die Grenzen des Verbundraumes in den Verkehrsverbund Rhein-Sieg in Richtung Köln oder den Aachener Verkehrsverbund erweitern. Ab dem 01.01.2021 ist dies auch für Fahrten in den westfälischen Raum im Rahmen des Westfalen Tarifs möglich. Zum neuen Jahr wird dann ein pauschales EinfachWeiterTicket NRW (EWT NRW) zum Preis von 6,80 Euro in ganz NRW einschließlich Westfalen als Ergänzung zur Zeitkarte eingeführt. Das bestehende AnschlussTicket NRW wird zum 1. Januar 2021 eingestellt.

Abonnementbedingungen

Bereits Mitte des Jahres 2020 wurden in den VRR-Gremien neue Abonnementbedingungen beschlossen. Abotickts können jederzeit zum 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden. Neu ist, dass bei einer Kündigung in den ersten zwölf Monaten eine Gebühr von einmalig 20,00 Euro erhoben wird, unabhängig von der Nutzungsdauer in diesem Zeitraum. Ab dem zweiten Vertragsjahr gelten die bestehenden monatlichen Kündigungsregelungen. Dann ist eine Kündigung des Abos jederzeit zum 15. eines Monats zum Monatsende ohne weitere Kosten möglich. Bei Abschluss eines Abos noch bis zum 31. Dezember 2020 entfällt bei einer Kündigung in den ersten zwölf Monaten die Gebühr von 20,00 Euro.

Angebote für Groß- und Firmenkunden

Nach Ablauf des zweijährigen Tarifpilotprojekts „Arbeitgeberzuschussmodell“ wird dieses Modell zum 1. Januar 2021 unter der neuen Bezeichnung „Großkunden-Vorteilsprogramm“ in das VRR-Angebot dauerhaft übernommen. Beteiligt sich der Arbeitgeber am Ticket, erhalten die Mitarbeiter*innen einen zusätzlichen Rabatt. Sie können dabei unter den Tarifprodukten Ticket1000 / Ticket2000, BärenTicket und YoungTicketPLUS wählen. Durch den Arbeitgeberzuschuss sowie den VRR-Rabatt ergeben sich besonders attraktive Ticketpreise. So kostet beispielsweise ein übertragbares Ticket2000 in der Preisstufe A3 mit einem Zuschuss in Höhe von 20,00 Euro durch den Arbeitgeber 45,21 Euro.

Tickets aus dem Jahr 2020 gültig bis Ende März 2021

Mit Ablauf der Mehrwertsteuerabsenkung zum 31. Dezember 2020 tritt der alte, vor dem 1. Juli 2020 gültige Steuersatz, wieder in Kraft. Entsprechend werden ab Jahresbeginn mit Wirkung zum 1. Januar 2021 die Preise in den Preisstufen Kurzstrecke bis Preisstufe C und die verbundweit gültigen Tickets der Preisstufe D (BärenTicket, SchokoTicket, Semesterticket, VorkursTicket und das YoungTicketPLUS) wieder auf den Stand vor dem 1. August 2020 zurückgesetzt. Das gilt ebenso für die Preise der 4erTickets und 10erTickets.  4erTickets und 10erTicket, 24-/48-StundenTickets und ZusatzTickets werden zu den aktuell geltenden Preisen noch bis zum 31. Dezember 2020, 24.00 Uhr, verkauft. Sie sind dann noch bis zum 31. März 2021 gültig und können für Fahrten mit Bus und Bahn im jeweiligen Geltungsbereich genutzt werden.  Zudem können Nahverkehrskunden diese alten und nicht genutzten Tickets bis zum 31. Juli 2023 in allen KundenCentern und bei einigen Vertriebspartnern gegen Tickets mit dem neuen Preisstand eintauschen. Sie zahlen lediglich die Differenz zwischen altem und neuem Preis. Dabei wird der Differenzbetrag bei Umtausch kaufmännisch auf einen vollen 5-Cent-Betrag gerundet. Ein Bearbeitungsentgelt entfällt. Reguläre Monatskarten für Dezember 2020 sowie dazugehörige Aufpreise, beispielsweise für die 1. Klasse, gelten bis zum Betriebsschluss des 4. Januar 2021. Monatskarten für Januar 2021 inklusive der Aufpreise werden nur noch zum neuen Preisstand vom 1. Januar 2021 ausgegeben.

Pressemeldung als PDF (99.97 KB - pdf)

VRR Preistabelle 2021 (198.74 KB - pdf)

Pressekontakt

Sabine Tkatzik

Pressesprecherin

Telefon: 0209 1584-421

Dino Niemann

Pressesprecher

Telefon: 0209 1584-418