Gelsenkirchen | 08. August 2019

Mit Bus und Bahn selbstständig und sicher den Schulweg meistern

Tausende Schülerinnen und Schüler wechseln nach den Sommerferien an eine weiterführende Schule. Oftmals sind damit deutlich längere Schulwege verbunden, als dies in der Grundschule der Fall war. Bus und Bahn ermöglichen einen sicheren und entspannten Schulweg auch über Stadtteil- und Ortsgrenzen hinaus. Mit dem SchokoTicket sind Schülerinnen und Schüler aus dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) rund um die Uhr kostengünstig mit allen Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im gesamten Verbundgebiet unterwegs – zur Schule und in der Freizeit.

SchokoTicket vor Schulstart beantragen

Mit Bus und Bahn können Kinder und Jugendliche selbstständig ihre täglichen Wege meistern. Kinder müssen lernen, sich im Straßenverkehr sicher zu verhalten, dann können Sie unabhängig mobil sein und am sozialen Leben teilnehmen. Der VRR bietet im Online-Magazin Tipps und Hinweise, damit die Schülerinnen und Schüler nach den Ferien ihren Schulweg meistern können.

Unter www.schokoticket.de finden Eltern und ihre Kinder alles Wissenswerte zum Schülerticket des VRR sowie den entsprechenden Bestellschein. Ist der Weg zur nächstgelegenen Schule länger als dreieinhalb Kilometer, haben Familien ggf. Anspruch auf Fahrtkostenübernahme. Die zuständigen Schulsekretariate prüfen, ob dies der Fall ist. Besteht Anspruch, dann leiten die Schulen den ausgefüllten und mit Unterschrift und Schulstempel versehenen Aboantrag an das zuständige Verkehrsunternehmen weiter. Aktuell kostet das SchokoTicket für Anspruchsberechtigte beim ersten Kind 12,00 Euro monatlich, das zweite Kind zahlt 6,00 Euro und das dritte bekommt das SchokoTicket kostenlos. Besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme, dann müssen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Eltern den von der Schule gestempelten und unterschriebenen Antrag selbst an das Verkehrsunternehmen geben – und zwar entweder persönlich im Kundencenter oder per Post. Alle Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf Fahrtkostenübernahme zahlen 36,70 Euro im Monat.

 

Pressekontakt

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