Gelsenkirchen | 16. September 2022

VRR beschließt Förderkatalog 2023 mit 95 Infrastrukturvorhaben

95 Investitionsvorhaben mit einem Zuwendungsvolumen von rund 92 Millionen Euro wurden vom Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) grundsätzlich als förderfähig erachtet: Der VRR-Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 15. September 2022, den jährlichen Förderkatalog mit Maßnahmen zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur nach § 12 ÖPNV-Gesetz NRW einstimmig beschlossen. Wie auch in den Vorjahren hatte der VRR Anfang dieses Jahres alle Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbundraum aufgefordert, Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur anzumelden, die im kommenden Jahr begonnen werden können.

x

Insgesamt werden verbundweit 95 Investitionsmaßnahmen mit einem Fördervolumen in Höhe von circa 92 Millionen Euro in den Förderkatalog des VRR aufgenommen. Wie im Vorjahr lag der Fokus bei den Anmeldungen im Halltestellenausbau. Mit 48 Vorhaben für den Ausbau von insgesamt 770 Haltestellen entfällt damit gut die Hälfte der Förderanmeldungen auf die Herstellung der Barrierefreiheit von Bus- und Straßenbahnhaltestellen.

„Ein attraktiver ÖPNV ist maßgeblich für die Verkehrswende und ein einfacher, barrierefreier Zugang erleichtert allen die Nutzung von Bus und Bahn,“ so Gabriele Matz, Vorstandssprecherin beim VRR. „Mit unseren Förderprogrammen für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen und Stationen, möchten wir, dass alleMenschen, die auf eine leistungsstarke öffentliche Mobilität angewiesen sind, problemlos Bus und Bahn nutzen können. Der VRR investiert aus diesem Grund seit vielen Jahren in den Neu- und Ausbau der Nahverkehrsinfrastruktur für eine zukunftsfähige und klimaschonende öffentliche Mobilität,“ so Matz weiter.

Nun sind die Kommunen und Verkehrsunternehmen aufgefordert, prüffähige Finanzierungsanträge anzufertigen und Baurecht herzustellen, um eine zügige bauliche Umsetzung der Projekte zu gewährleisten. Die Bewilligung an die antragstellende Gemeinde oder das Verkehrsunternehmen erfolgt nach Festsetzung der endgültigen Zuwendungshöhe. Diese wird durch die zuwendungstechnische Prüfung der konkreten Finanzierungsanträge ermittelt. Danach können die Bauvorhaben vor Ort beginnen. Das Zuwendungsvolumen für sämtliche 95 Maßnahmen ist durch die Förderkatalogaufnahme gesichert.

Pressemeldung als PDF (87.86 KB - pdf)

Informationen zur Beschlussvorlage und den Förderkatalog 2023 unter:

Zum Hintergrund

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kann nach § 12 ÖPNV-Gesetz NRW Fördergelder für verkehrliche Verbesserungen im ÖPNV zweckgebunden an Kreise, Städte und Gemeinden, öffentliche Verkehrsunternehmen weiterleiten. Maßnahmen zur verkehrlichen Verbesserung werden im sogenannten Förderkatalog gesammelt, der jährlich vom Verwaltungsrat des VRR beschlossen wird. Dazu werden zu Beginn eines Kalenderjahres alle Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbundraum angeschrieben, ihre Investitionsvorhaben anzumelden. Gefördert werden insbesondere kommunale Bauvorhaben, die einen wesentlichen verkehrlichen Nutzen aufweisen und den barrierefreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr ausweiten.

Pressekontakt

Sabine Tkatzik

Pressesprecherin

Telefon: 0209 1584-421

Dino Niemann

Pressesprecher

Telefon: 0209 1584-418