Gelsenkirchen, Köln, Unna | 22. Oktober 2021

VRR, NWL und NVR verhandeln weiter mit Abellio und prüfen parallel Alternativen

Die Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Nordrhein-Westfalen, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Nahverkehr Rheinland (NVR), bemühen sich weiterhin um eine Einigung mit der Abellio Rail GmbH. Gleichwohl setzen VRR, NWL und NVR ihre Planungen für den Fall fort, dass kein Konsens gefunden wird. Dann sollen mittels Direktvergabe ein oder mehrere andere EVU beauftragt werden, die Verkehre, die bisher vom Eisenbahnverkehrsunternehmen Abellio bedient wurden, zu erbringen. Dazu haben VRR, NWL und NVR verfahrenskonform eine freiwillige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Unabhängig davon ist die kürzlich bekannt gegebene Fortführungsvereinbarung mit der Abellio Rail GmbH, die sich derzeit in einem sogenannten regulären Schutzschirmhauptverfahren in Eigenverwaltung zur Sanierung befindet, auf jeden Fall bis Ende Januar 2022 gültig.

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Die zwischenzeitlich eingeleitete sogenannte Ex-Ante-Ausschreibung ist eine beabsichtigte beschränkte Ausschreibung, über die sich interessierte Unternehmen ohne Teilnahmewettbewerb im Voraus kundig machen können. Ausgeschrieben sind sämtliche Linien, mit deren Betrieb Abellio in NRW und angrenzenden Räumen beauftragt ist, einschließlich der Verbindungen von landesweiter Bedeutung wie etwa der Linien RE 1 (RRX) von Aachen bis Hamm und RE 11 (RRX) von Düsseldorf bis Kassel. Die ausgeschriebene Gesamtleistung beträgt 21 Millionen Zug-Kilometer jährlich. Die Beauftragung eines anderen oder mehrerer anderer EVU würde aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn bis zum 31. Januar 2022, dem Gültigkeitsende der Fortführungsvereinbarung, keine Einigung mit Abellio erzielt werden könnte.

„Aus vergabe- und wettbewerbsrechtlichen Gründen sehen wir uns einerseits in der Pflicht, eine Einigung mit Abellio als bestehendem Vertragspartner zu finden. Andererseits sind wir im Sinne unserer Fahrgäste verpflichtet, Zuverlässigkeit und Qualität des Nahverkehrs unbedingt sicher zu stellen. Deshalb bereiten wir zur Absicherung eine Direktvergabe an ein oder mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen zumindest vor“, erläutert VRR-Vorstandssprecher Ronald R.F. Lünser. „Damit werden wir als Aufgabenträger nur unserer Verantwortung gerecht und damit gehen wir übrigens auch Abellio gegenüber offen um.“

Die Aufgabenträger hatten sich ihrerseits bereits im Rahmen der Gespräche zur Fortführungsvereinbarung dazu bereit erklärt, Vertragsanpassungen in den Bereichen Personalkosten, Baustellenmanagement und Pönalen vorzunehmen, um Abellio und auch andere EVU zukünftig nachhaltig zu entlasten. „Wir haben eindeutige Zugeständnisse signalisiert und viel Entgegenkommen gezeigt, um die Verkehrsverträge im vertretbaren Rahmen anzupassen“, sagt Joachim Künzel, Geschäftsführer des NWL. „Das ist in einem ähnlich gelagerten Fall von Seiten eines Wettbewerbers durchaus anerkennt worden und hat zu einer langfristigen Lösung geführt.“ Anfang Oktober hatten NWL und VRR vermeldet, dass mit Keolis Deutschland, bekannt unter dem Markennamen eurobahn, eine gesonderte Regelung zur Fortführung der Zusammenarbeit gefunden worden ist.

VRR, NWL und NVRsind in den bisherigen Verhandlungen bereit gewesen, flexibel auf die Wünsche von Abellio nach Veränderungen im bestehenden Vertragswerk zu reagieren und dieses umfassend anzupassen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Bereitschaft des niederländischen Gesellschafters, seinerseits substanziell zur Fortführung dieser Verträge beizutragen.

„Das haben wir von Beginn an zur Bedingung gemacht und auf dieser Basis auch die Fortführungsvereinbarung abgeschlossen“, so Heiko Sedlaczek, Geschäftsführer des NVR. „Wir haben uns also von Seiten der Aufgabenträger durchaus konstruktiv aufgestellt – im Sinne der Fahrgäste und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch im Hinblick darauf, auch unter schwierigen Bedingungen, einen fairen Wettbewerb im nordrhein-westfälischen SPNV zu gewährleisten. Allerdings sind wir gut beraten, parallel auch alternative Lösungswege zu verfolgen.“

Die Ex-Ante-Ausschreibung erfolgt im Wege von Notmaßnahmen gemäß Art. 5 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zur Vergabe und Finanzierung von im öffentlichen Interesse liegenden Personenverkehrsleistungen für eine Dauer von maximal zwei Jahren. Im Anschluss an diese Aufträge sollen die Verkehrsleistungen im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben werden. Bei der Linie RE 11 (RRX) ist an diesen Ausschreibungen neben VRR, NWL und NVR auch der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) beteiligt.

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