Das DeutschlandTicket Sozial ist da!
Sie möchten von deutschlandweiten Fahrten mit Bus und Bahn profitieren? Dann haben Sie ab dem 01.12.2023 die Möglichkeit, das DeutschlandTicket Sozial für 39 Euro im Monat zu abonnieren.
Was Sie zum DeutschlandTicket Sozial wissen müssen
Sie haben bereits ein SozialTicket als Abo oder als Monatskarte, möchten jedoch zum 01.12.2023 das DeutschlandTicket Sozial abonnieren? Bitte wenden Sie sich dazu an Ihr Verkehrsunternehmen vor Ort und beantragen Sie dort das DeutschlandTicket Sozial für 39 Euro im Monat im Abo.
Sie erhalten das DeutschlandTicket Sozial, wenn Sie beispielsweise
- Empfänger*in von Arbeitslosengeld II, Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II)
- Empfänger*in von Sozialhilfe (SGB XII)
- Empfänger*in von Wohngeld
- Leistungsberechtigt nach SGB VIII
- Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz sind.
Sie sind sich nicht sicher, ob sie Anspruch auf das DeutschlandTicket Sozial haben? Fragen Sie direkt bei Ihrer Behörde in Ihrer Stadt nach. Dort erhalten Sie auch den erforderlichen Berechtigungsnachweis (Trägerkarte) oder einen Bescheid für den Erwerb eines DeutschlandTicket Sozial. Der Berechtigungsnachweis muss von einem im VRR-Verbundraum ortsansässigen Leistungsträger oder im VRR-Verbundraum liegender Wohnsitzgemeinde ausgestellt worden sein.
Mit diesem Berechtigungsnachweis erhalten Sie bei Ihrem Verkehrsunternehmen vor Ort das DeutschlandTicket Sozial. Der Betrag von 39 Euro wird ab dann monatlich automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern und sind rund um die Uhr mobil.
Mit dem DeutschlandTicket Sozial können Sie deutschlandweit alle Fahrzeuge des Nahverkehrs nutzen, also Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse der 2. Klasse. Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr (z. B. ICE, IC, EC), auch die Nutzung privater Anbieter wie z. B. FlixTrain, sind ausgeschlossen.
Sie erhalten das Ticket auf Chipkarte als monatlich kündbares Abonnement zu einem Einführungspreis von 39 € pro Monat.
Das DeutschlandTicket Sozial ab sofort in der VRR App
SozialTickets im Vergleich
DeutschlandTicket Sozial (Abonnement)
39,00 Euro pro Monat
Deutschlandweit gültig
Deutschlandweit, alle Fahrzeuge des Nahverkehrs, Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse der 2. Klasse. Kein Fernverkehr (z. B. ICE, IC, EC, FlixTrain)
Ganztägig im angegebenen Monat, eTicket auf Chipkarte oder dig. Ticket im App Shop, automatische Verlängerung, nur solange wie Bescheid gültig
- Nein, persönliches Ticket
- keine Personenmitnahme
Fahrradmitnahme:
- Erweiterbar durch Kauf des FahrradTickets (24 Std.), Fahrrad Monatsticket, Fahrrad Aboticket für die Nutzung im VRR
- NRWupgrade Fahrrad für die Nutzung in NRW
Hundemitnahme:
- Ja (in NRW)
1. Klasse:
- 1.Klasse Aboticket oder 1.Klasse Monatsticket für die Nutzung im VRR
- NRWupgrade 1.Klasse für die Nutzung in NRW
Kostenerstattung bei Verspätung:
- bis zu 30 Euro zwischen 5 und 20 Uhr
- bis zu 60 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Im KundenCenter auf Chipkarte oder in der VRR App bei teilnehmenden Verkehrsunternehmen.
SozialTicket (Abonnement)
39,60 Euro pro Monat
Erhältlich in zwei Geltungsbereichen:
- kreisfreie Städte: Gültigkeit Preisstufe A
- kreisangehörige Städte: kreisweite Gültigkeit
Im Geltungsbereich, alle Busse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen
Ganztägig im angegebenen Monat, eTicket auf Chipkarte, automatische Verlängerung, nur solange wie Bescheid gültig
- Nein, persönliches Ticket
Kostenlose Mitnahme:
- bis zu drei Kindern unter 15 Jahren
- montags bis freitags nach 19 Uhr
- ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen
- Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich
Fahrradmitnahme:
- Erweiterbar durch FahrradTicket (24 Std.), Fahrrad Monatsticket, Fahrrad Aboticket für die Nutzung im VRR
- NRWupgrade Fahrrad für die Nutzung in NRW
Hundemitnahme:
- Ja
Aufwertbarkeit:
ZusatzTicket
- Erweiterung des Geltungsbereiches auf den gesamten Verbundraum (VRR)
1.Klasse:
- ZusatzTicket je Fahrt
- 1. Klasse Aboticket oder 1. Klasse Monatsticket im Geltungsbereich
Kostenerstattung bei Verspätung:
- bis zu 30 Euro zwischen 5 und 20 Uhr
- bis zu 60 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Das Abo wird als eTicket auf einer Chipkarte für die jeweilige Preisstufe A oder Kreis im KundenCenter der Verkehrsunternehmen verkauft.
SozialTicket (Monatsticket)
45,10 Euro pro Monat
Erhältlich in zwei Geltungsbereichen:
- kreisfreie Städte: Gültigkeit Preisstufe A
- kreisangehörige Städte: kreisweite Gültigkeit
Im Geltungsbereich, alle Busse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen
Ganztägig im angegebenen Monat, Trägerkarte mit Wertmarke, nur solange wie Bescheid gültig
- Nein, persönliches Ticket
Kostenlose Mitnahme:
- bis zu drei Kindern unter 15 Jahren
- montags bis freitags nach 19 Uhr
- ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich
Fahrradmitnahme:
- Erweiterbar durch FahrradTicket (24 Std.), Fahrrad Monatsticket im VRR
Hundemitnahme:
- Ja
Aufwertbarkeit:
ZusatzTicket
- Erweiterung des Geltungsbereiches auf den gesamten Verbundraum (VRR)
1.Klasse:
- ZusatzTicket je Fahrt im Geltungsbereich
Kostenerstattung bei Verspätung:
- bis zu 30 Euro zwischen 5 und 20 Uhr
- bis zu 60 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Das Monatsticket kann in der jeweiligen Preisstufe A oder Kreis in den KundenCentern oder an den Automaten der Verkehrsunternehmen gekauft werden.
Mobilitätsgarantie
Sollte es wegen Stau, Falschparker*innen oder Störungen an Fahrzeugen und Betriebsanlagen zu Verspätungen kommen, profitieren Sie von der sogenannten Mobilitätsgarantie. Diese gilt, wenn das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel ausfällt oder mindestens 20 Minuten später an der Abfahrtshaltestelle als im Fahrplan angegeben abfährt.
Der Umstieg in das alternativ gewählte Verkehrsmittel muss innerhalb von 60 Minuten erfolgen. Wenn Sie ihren Weg stattdessen mit einem IC/ EC oder ICE bzw. mit einem Taxi oder einem Sharing-Angebot (z. B. Car-, Bike-, e-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehre) zurücklegen, erstatten wir Ihnen mit einem DeutschlandTicket Sozial, so wie auch mit dem SozialTicket, zwischen 5 Uhr und 19.59 Uhr bis zu 30,00 Euro und zwischen 20 Uhr und 4.59 Uhr bis zu 60,00 Euro.
Haben Sie Fragen zum DeutschlandTicket Sozial? Dann informieren Sie sich in unseren FAQ.
Weiterführende Informationen:
Download Broschüren in verschiedenen Sprachen
FAQ
Wir beantworten deine Fragen zum DeutschlandTicket Sozial
Ab dem 01.12.2023.
Das Ticket kostet 39 Euro pro Monat.
Das DeutschlandTicket Sozial gilt immer für den aktuellen Kalendermonat und so lange, wie die Berechtigung besteht. Es ist monatlich kündbar und kann jeweils bis zum 10. eines Monats zum Monatsende kostenfrei gekündigt werden. Wenn Sie nicht kündigen, wird es monatlich verlängert und berechnet.
Sie erhalten das DeutschlandTicket Sozial, wenn Sie beispielsweise
- Empfänger von Arbeitslosengeld II, Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II)
- Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
- Empfänger von Wohngeld
- Leistungsberechtigt nach SGB VIII
- Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz
sind.
Sie sind sich nicht sicher, ob sie Anspruch auf das DeutschlandTicket Sozial haben? Fragen Sie direkt bei Ihrer Behörde in Ihrer Stadt nach. Dort erhalten Sie auch den erforderlichen Berechtigungsnachweis (Trägerkarte) oder einen Bescheid für den Erwerb eines DeutschlandTicket Sozial.
Sie können das DeutschlandTicket Sozial als digitale Variante mit der App fürs Smartphone kaufen oder als Chipkarte im KundenCenter Ihres teilnehmenden Verkehrsunternehmens. Nicht erhältlich ist es am Automaten.
Sie erhalten bei der Behörde Ihrer Stadt den Berechtigungsnachweis für das DeutschlandTicket Sozial. Mit diesem Berechtigungsnachweis können Sie bei Ihrem teilnehmenden Verkehrsunternehmen vor Ort das DeutschlandTicket Sozial erwerben. Der Betrag von 39 Euro wird ab dann monatlich automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern und sind rund um die Uhr mobil.
Wenn Sie das DeutschlandTicket Sozial online erwerben möchten, halten Sie bitte Ihren Berechtigungsnachweis bereit, um ein Foto dessen hochzuladen. Die Prüfung erfolgt durch das Verkehrsunternehmen im Hintergrund.
Das DeutschlandTicket Sozial gilt bundesweit in allen Verbünden und bei allen Nahverkehrsunternehmen. Sie dürfen damit alle Fahrzeuge des Nahverkehrs nutzen, also Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse der 2. Klasse. Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr (z. B. ICE, IC, EC), auch private Anbieter wie z. B. FlixTrain sind ausgeschlossen.
Ein Lichtbildausweis und der Berechtigungsnachweis müssen mitgeführt werden.
Für die Nutzung der 1. Klasse bietet der VRR das 1. Klasse Monatsticket und das 1. Klasse Aboticket für jeweils 46 Euro pro Monat an. Es ermöglicht die Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen im VRR. Die Nutzung der 1. Klasse ist damit VRR-weit möglich oder Sie abonnieren das NRWupgrade 1.Klasse für 69 Euro im Monat und nutzen die 1.Klasse in Nahverkehrszügen in ganz NRW.
Beim DeutschlandTicket Sozial ist keine Fahrradmitnahme enthalten. Wenn Sie regelmäßig ein Fahrrad mitnehmen möchten, können Sie für den VRR-Raum das neue Fahrrad Monatsticket oder Fahrrad Aboticket für 29 Euro kaufen oder Sie abonnieren das NRWupgradeFahrrad für 39 Euro im Monat und nehmen ihr Rad NRW-weit mit in Bus und Bahn.
Kinder unter sechs Jahren sind kostenlos unterwegs. Kinder über sechs Jahre benötigen ein eigenes Ticket.
Nein, das DeutschlandTicket Sozial, in der App oder als Chipkarte, ist personalisiert und kann nicht weitergegeben werden. Nur Sie dürfen mit dem Ticket fahren. Ein Lichtbildausweis ist immer mitzuführen.
Bitte wenden Sie sich dazu an Ihr Verkehrsunternehmen vor Ort.
Die FAQ werden fortlaufend aktualisiert.