FlexSozial
Mit dem FlexSozial haben Sie die Möglichkeit, bequem per Smartphone und zu deutlich vergünstigten Preisen im gesamten VRR-Gebiet mobil zu sein. Gegen Zahlung eines monatlichen Grundbetrags können Sie beliebig viele um 50 Prozent vergünstigte EinzelTickets in allen Preisstufen erwerben.
Für wen es ist
Das Ticket ist für Sie digital erhältlich, wenn Sie beispielsweise
- Empfänger*in von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
- Empfänger*in von Sozialhilfe (SGB XII) Empfänger*in von Wohngeld
- Leistungsberechtigt nach SGB VIII
- Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
oder
- Leistungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz sind.
Ob auch Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, erfahren Sie bei den zuständigen Behörden in Ihrer Stadt. Dort erhalten Sie auch den erforderlichen Berechtigungsnachweis (Trägerkarte) oder einen Bescheid für den Erwerb Ihres FlexSozial.
So bekommen Sie Ihr FlexSozial
- Downloaden Sie die VRR App auf Ihr Smartphone. Diese finden Sie im App Store (iOS) und im Google Playstore (Android).
- Registrieren Sie sich mit Ihren Daten im Ticketshop und hinterlegen Sie eine Zahlungsmöglichkeit. Über die hinterlegte Zahlungsmöglichkeit zahlen Sie sowohl den monatlichen Grundbetrag als auch alle späteren EinzelTickets (FlexSozial). Die ausgewählte Zahlungsmöglichkeit lässt sich jederzeit in den Einstellungen der App ändern.
- Kaufen Sie Ihr erstes EinzelTicket (FlexSozial) im Ticketshop. Mit diesem Kauf beginnen Sie zeitgleich Ihr FlexSozial Abonnement, weshalb im Warenkorb neben dem EinzelTicket (FlexSozial), einmalig das FlexSozial mit einem Preis von 3,20 Euro hinzugefügt wird. Alle folgenden Monatsbeiträge werden direkt über Ihre hinterlegte Zahlungsmöglichkeit abgebucht.
Was es kostet
Mit dem FlexSozial Abonnement können Sie mit dem monatlichen Grundbetrag von 3,40 Euro beliebig viele um 50 Prozent rabattierte EinzelTickets in den Preisstufen K bis D erwerben.
Übertragbarkeit
Das FlexSozial sowie alle über das Ticket erworbenen EinzelTickets (FlexSozial) sind personengebunden. Daher sind diese nur in Kombination mit einem gültigen Lichtbildausweis und dem Berechtigungsnachweis gültig. Die gekauften Tickets können nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie sind im jeweiligen Geltungsbereich rund um die Uhr für alle Linienbusse, XBusse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen gültig.
Mobilitätsgarantie
Sollte es wegen Stau, Falschparker*innen oder Störungen an Fahrzeugen und Betriebsanlagen zu Verspätungen kommen, profitieren Sie von der sogenannten Mobilitätsgarantie. Diese gilt, wenn das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel ausfällt oder mindestens 20 Minuten später an der Abfahrtshaltestelle als im Fahrplan angegeben abfährt. Der Umstieg in das alternativ gewählte Verkehrsmittel muss innerhalb von 60 Minuten erfolgen. Wenn Sie Ihren Weg stattdessen mit einem IC/ EC oder ICE bzw. mit einem Taxi oder einem Sharing-Angebot (z. B. Car-, Bike-, e-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehre) zurücklegen, erstatten wir Ihnen mit einem SozialTicket zwischen 5 Uhr und 19.59 Uhr bis zu 30,00 Euro und zwischen 20 Uhr und 4.59 Uhr bis zu 60,00 Euro.
Informieren Sie sich über Zusatzleistungen!
ZusatzTicket
Mit einem ZusatzTicket pro Fahrt können Sie die 1. Klasse in den Nahverkehrszügen des VRR nutzen.
FahrradTicket
Mit dem FahrradTicket können Sie Ihr Fahrrad im gesamten VRR-Gebiet mitnehmen. Das FahrradTicket gilt für 24 Stunden ab Entwertung.