Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit auf dieser Website

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ist bemüht, seine Internetseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und der maßgeblich europarechtliche harmonisierte Norm EN 301 549 , dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung NRW  (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 01. August 2023) gilt für die aktuell unter www.vrr.de erreichbare Internetseite des VRR sowie alle noch dazugehörigen Domains.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Für die Website www.vrr.de  wurde ein entwicklungsbegleitender BITV-Test durch die Deutsche Telekom MMS GmbH durchgeführt. Alle Seiten, deren Inhalte im Content-Management-System bearbeitet werden können, wurden redaktionell auf die von der Prüfstelle formulierten Kriterien kontrolliert und angepasst. Trotzdem entsprechen noch nicht alle Inhalte der Internetseite den Anforderungen des BGG NRW sowie des BITV NRW.

Somit ist die Internetseite www.vrr.de mit den technischen Anforderungen gemäß der BITV NRW derzeit nur teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

Unvereinbarkeit mit der BITV NRW: 

  • teilweise Detailansichten der Störungsmeldungen
  • teilweise Funktionen der Fahrplanauskunft (ausgenommen Widget Startseite)
  • teilweise Kontaktformular
  • Des Weiteren sind alle PDF-Dokumente nicht barrierefrei, bis auf jene, die als barrierefrei gekennzeichnet sind.

Aktuell in Bearbeitung bzw. Erstellung befinden sich folgende Punkte:

  • Informationen in Gebärdensprache
  • seiteninterne Suche
  • teilweise Seiten mit Sprungmarkennavigation (Ticketübersicht, Microsite Investitionsprojekte)
  • teilweise Grafiken und Diagramme in älteren Magazinbeiträgen
  • Audiodeskription von Videos

Der VRR ist bemüht die fehlenden Inhalte schnellstmöglich umzusetzen und bittet aufgrund der Vielzahl der Inhalte für die Umsetzung der noch nicht barrierefreien Inhalte um Geduld, da der VRR bei den zuvor aufgeführten Bereichen teilweise auf Mitarbeit von Drittanbietern angewiesen ist. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01. August 2023 erstellt und zeitgleich geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel bei dem barrierefreien Zugang von Inhalten auf www.vrr.de aufgefallen?

Dann melden Sie sich gerne bei uns per Post, per Mail oder telefonisch:

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Augustastraße 1
45879 Gelsenkirchen
Mail: info@vrr.de
Telefon: 0209 15840

Durchsetzungsverfahren

Für den Fall, dass der VRR den Verpflichtungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW, die Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung NRW sowie die maßgebliche europarechtliche harmonisierte Norm EN 301 549 auch nach erfolgter Rückmeldung nicht innerhalb eines Monats nachkommt, dann können Sie sich zur Schlichtung an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.

Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Landesbeauftragten für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Bitte schicken Sie dazu eine Mail an ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de oder wenden Sie sich telefonisch an 0211 855 3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier.