Der Verbund
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ist eine Nahverkehrsorganisation, die nach dem sogenannten Drei-Ebenen-Modell organisiert ist.
Das Drei-Ebenen-Modell
Die politische Ebene
Städte und Kreise
Laut ÖPNV-Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen müssen Städte und Kreise den Öffentlichen Personennahverkehr in ihrem Gebiet organisieren. Um den ÖPNV bestmöglich und einheitlich zu gestalten, haben sich die Kommunen im Kooperationsraum A zu zwei Zweckverbänden zusammengeschlossen: Der Zweckverband VRR besteht aus 16 Städten und fünf Kreisen, der Nahverkehrszweckverband Niederrhein (NVN) besteht aus zwei Kreisen. Die beiden Zweckverbände erledigen ihre ÖPNV-Aufgaben jedoch nicht selbst, sondern haben diese auf die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Anstalt öffentlichen Rechts (VRR AöR) übertragen. Die Kommunen haben aber trotzdem Einfluss auf die Entscheidungsfindung im Verbund. Denn sie entsenden Politikerinnen und Politiker in die Verbandsversammlungen der beiden Zweckverbände. Die Mitglieder der Verbandsversammlung wiederum besetzen die höchsten Entscheidungsgremien des VRR: den Verwaltungsrat der VRR AöR, den Vergabeausschuss sowie die vorberatenden Ausschüsse. Der Verwaltungsrat wiederum bestellt den Vorstand der VRR AöR.
Die Management-Ebene
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
In der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR sind alle Aufgaben und Kompetenzen des Verbundes organisatorisch gebündelt. Sie ist über ihre einzelnen Organe eng mit der politischen und der operativen Ebene verknüpft. Der Vorstand führt die Geschäfte und leitet eigenverantwortlich die AöR. Im Verwaltungsrat sitzen Politikerinnen und Politiker aus den Verbandsversammlungen der Zweckverbände, also aus den Kommunen, und vier Leiter von im VRR tätigen Verkehrsunternehmen. Der Verwaltungsrat entscheidet über fast alle Angelegenheiten rund um den Nahverkehr in der Region. Außerdem überwacht er die Geschäftsführung des Vorstands der VRR AöR. Die Verbandsversammlungen der Zweckverbände entsenden auch Mitglieder in die Ausschüsse der AöR. Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Verwaltungsrates fachlich vor. Nur der Vergabeausschuss trifft eigene Entscheidung, beispielsweise zu Wettbewerbsverfahren im SPNV und bestehenden Verkehrsverträgen. Der Unternehmensbeirat verbindet die Management- mit der operativen Ebene. Über ihn werden die kommunalen und privaten Verkehrsunternehmen sowie die Eisenbahnverkehrsunternehmen in die Verbundstruktur eingebunden und an der politischen Willensbildung beteiligt.
Die operative Ebene
Verkehrsunternehmen
Die kommunalen und privaten Verkehrsbetriebe sowie die Eisenbahnverkehrsunternehmen bilden die operative Ebene des VRR. Sie sind über unterschiedliche Verträge in den VRR eingebunden. Außerdem vertreten sie als „Konzessionierte Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr“ (KViV) ihre Interessen bei der Gestaltung des ÖPNV im Verbundraum. Sie arbeiten mit der VRR AöR in fünf Arbeitskreisen zusammen – und zwar in den Bereichen „rechtliche Angelegenheiten“, „wirtschaftliche Angelegenheiten“, „Marketing, Tarif und Vertrieb“, „Technik, Informationstechnologie und Sicherheit“ und „Nahverkehrsmanagement“. Die VRR AöR stimmt sich bei allen für die Verkehrsunternehmen bedeutsamen Entscheidungen mit den KViV ab.
ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur
Der VRR ist Eigentümer zahlreicher Schienenfahrzeuge – teilweise gemeinsam mit anderen Aufgabenträgern –, die er Eisenbahnverkehrsunternehmen für den Betrieb von SPNV-Linien oder -Netzen zur Verfügung stellt. Dies ist beispielsweise beim RRX und der neuen S-Bahn Rhein-Ruhr der Fall. Die Züge sind beim VRR im sogenannten „ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur“ (ZV VRR FaIn-EB) untergebracht, einem Eigenbetrieb des Zweckverbandes VRR. Er gibt der Beschaffung, Finanzierung und dem operativen Geschäft rund um die Züge einen verlässlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen.
Organigramm VRR
Wie ist der VRR als Verwaltungsorgan personell und strukturell aufgebaut? Das Organigramm gibt einen Überblick:
Zahlen und Daten
Hier finden Sie den jährlich erscheinenden Geschäftsbericht des VRR - den Verbundbericht - sowie den Jahresabschluss und die Gesamtberichte nach der VO (EG) Nr. 1370/2007.
Zahlen und Daten
Verbundberichte
Neu seit 2023: Unser Verbundbericht wird digital und bekommt einen neuen Namen. Zum Jahresrückblick 2023
Veröffentlichung nach der VO (EG) Nr. 1370/2007
- VRR Gesamtbericht im ÖSPV 2018 EU 1370/2007 PDF, 109.57 KB
- Jahresbericht SPNV 2017 EU 1370/2007 PDF, 193.33 KB
- Jahresbericht SPNV 2018 EU 1370/2007 PDF, 133.28 KB
- Jahresbericht SPNV 2019 EU 1370/2007 PDF, 133.65 KB
- Jahresbericht SPNV 2020 EU 1370/2007 PDF, 133.28 KB
- Jahresbericht SPNV 2021 EU 1370/2007 PDF, 131.28 KB
- Jahresbericht SPNV 2022 EU 1370/2007 PDF, 134.80 KB
Satzungen, Richtlinien und wichtige Dokumente
Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente wie Satzungen, Geschäftsordnungen und Richtlinien des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) und des Nahverkehrs-Zweckverbands Niederrhein (NVN) zum Download.
Die Rechtsverhältnisse des VRR können in den unten stehenden PDF-Dokumenten nachgelesen werden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung der VRR AöR, Stand 01. Januar 2015, finden Sie unter: recht.nrw.de
Satzungen, Richtlinien und wichtige Dokumente
- Satzung VRR AöR PDF, 432.63 KB
- Umlagensatzung des ZV VRR 2024 PDF, 772.91 KB
- Satzung zur Änderung der Umlagensatzung des ZV VRR 2024 PDF, 729.09 KB
- Geschäftsordnung ZV VRR Eigenbetrieb PDF, 182.69 KB
- Satzung ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur PDF, 189.41 KB
- Satzung ZV NVN PDF, 72.24 KB
- Geschäftsordnung ZV VRR PDF, 37.98 KB
- Satzung ZV VRR PDF, 300.87 KB
- Geschäftsordnung VRR AöR PDF, 144.16 KB
- VRR-Entschädigungssatzung PDF, 183.86 KB
- Verbundgrundvertrag PDF, 236.67 KB
- DeutschlandTicket-Richtlinie 2025 PDF, 1,007.12 KB
- DeutschlandTicket-Richtlinie 2024 PDF, 718.28 KB
- DeutschlandTicket-Richtlinie 2023 PDF, 191.52 KB
- Richtlinie Energiekostensteigerung VRR PDF, 315.02 KB
- Richtlinie Die Fahrplanbücher und Produktfahrpläne für den VRR PDF, 2.30 MB
- Richtlinie zur Einnahmenaufteilung im VRR ab dem Jahr 2022 PDF, 2.56 MB
- Richtlinie über die differenzierte Einteilung der Tarifgebiete im Verkehrsverbund Rhein Ruhr in die Preisniveaus A1, A2 und A3 PDF, 258.08 KB
- Richtlinie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR über die Festsetzung des NRW-eTarifs im Gemeinschaftstarif für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) als Höchsttarif (NRW-eTarif-Richtlinie - NRW-eTarif-RL- ) PDF, 648.96 KB
- Richtlinie über tarifliche Sonderangebote im Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) PDF, 243.77 KB
- Richtlinie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR über die Festsetzung der Tarife für Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs im Gemeinschaftstarif für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) als Höchsttarif PDF, 712.54 KB
- Richtlinie der VRR AöR über die Festsetzung der Abgabepreise für Tickets im Gemeinschaftstarif für den VRR für Ortsverkehre als Höchsttarif PDF, 614.24 KB
- Richtlinie der VRR AöR über die Festsetzung der Tarife für Sozialtickets im Gemeinschaftstarif für den VRR als Höchsttarif PDF, 211.99 KB
- Richtlinie ÖSPV-Haltestellenausstattung im VRR PDF, 284.81 KB
- Richtlinie Kommunale Produkte / Liniennummernsystem PDF, 2.40 MB
- VRR-Richtlinie zu Fahrplanwechseldaten im ÖSPV PDF, 124.17 KB
- Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (26. Juni 2024) PDF, 4.87 MB
- Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Stand (22. März 2023) PDF, 1,017.92 KB
- Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (Stand: 2018) PDF, 915.98 KB
- Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (Stand: 2014) PDF, 893.65 KB
- Richtlinie zur Finanzierung von Anreizen zum Einsatz neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge im ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr im Sinne des § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW PDF, 57.86 KB